Pressemitteilung

Stuttgarter Zeitung: Etappensieg / Kommentar zum Ja der französischen Nationalversammlung zur Homo-Ehe

2013-02-12T19:50:00

Stuttgart (ots) -

Es ist nicht einzusehen, weshalb Schwule oder Lesben zwar im Amtsgericht eine eingetragene Lebensgemeinschaft eingehen dürfen, nicht aber im Rathaus die Ehe. Genauso wenig leuchtet ein, dass der gleichgeschlechtliche Partner eines Vaters oder einer Mutter de facto eine Elternrolle einnimmt, von Rechts wegen aber als Erzieher nicht existent ist. Gesellschaftlicher Frieden wird in Frankreich freilich noch lange nicht einkehren. Die heikelsten Fragen sind noch offen. Sollen Lesben die Reproduktionsmedizin in Anspruch nehmen dürfen? Welche Rechte sollen ein in vitro gezeugtes Kind und ein Samenspender haben? Das Gesetz zur Homo-Ehe markiert nur den Anfang tiefgreifender Auseinandersetzungen.

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