Pressemitteilung

Börsen-Zeitung: Sinnvoller Warnschuss, Kommentar zu Ratingagenturen von Stefanie Schulte

2013-02-05T20:50:00

Frankfurt (ots) -

In der öffentlichen Wahrnehmung ist das Thema fast verjährt. Spätestens seit Eskalation der Subprime-Krise 2008 ist bekannt, dass die großen Ratingagenturen bei der Bewertung von Hypothekenverbriefungen zum Teil schwer danebenlagen. Dennoch greift die US-Regierung nun in die Vollen und verklagt Standard & Poor's (S&P) und die Muttergesellschaft McGraw-Hill wegen mutmaßlichen Betrugs bei der Bewertung von strukturierten Papieren bis 2007. Um Emittenten nicht zu verärgern, seien die Papiere zu gut bewertet worden, lautet der Vorwurf.

Die Versuchung, die potenziell milliardenschwere Klage mit einem Achselzucken abzutun, ist groß. Schließlich sind schon diverse Versuche von Verbriefungsinvestoren gescheitert, sich vor Gericht Verluste von Bonitätsprüfern zurückzuholen. Experten glauben jedoch, dass die Amerikaner mit ihrem jetzigen Vorstoß - bei dem sie sich auf ein Gesetz von 1989 stützen - Erfolg haben könnten. Dieser Überzeugung sind wohl auch die Aktionäre von McGraw-Hill und der Rivalin Moody's. Deren Kurse sind abgerutscht.

Obwohl man nicht vergessen darf, dass US-Gerichtsverfahren selten so spektakulär enden, wie sie beginnen, so könnten die jüngsten Schlagzeilen doch ein sehr sinnvoller Warnschuss für die Branche sein. Den Bonitätsprüfern wird vor Augen geführt, dass Fehlurteile auch für sie selbst potenziell verheerend sein können. Sie sollten sich nicht allzu sehr auf ihr altes Argument verlassen, dass Ratings lediglich eine Art unverbindliche Meinungsäußerung seien.

S&P und ihre Rivalen beteuern freilich, aus der Vergangenheit gelernt zu haben und umzusteuern. Dies liegt in ihrem eigenen Interesse. Meinungsäußerung hin oder her - ihr Urteil hat bei Marktteilnehmern und Regulierern so großes Gewicht, dass Emittenten bereit sind, hohe Summen für Ratings zu bezahlen. Dass sie dieses Vertrauen inzwischen verdient, muss die Ratingbranche noch beweisen. Strengere Gesetze dies- und jenseits des Atlantiks können dazu beitragen, dass dies gelingt.

Allerdings sollten sich auch die Marktteilnehmer, die Ratings als Informationsquelle nutzen, nicht zurücklehnen. Lediglich Privatanleger und kleine institutionelle Investoren sind auf Bonitätsnoten angewiesen, wenn sie die Werthaltigkeit festverzinslicher Anlagen beurteilen wollen. Große Marktteilnehmer hingegen können sich gute Analyseabteilungen leisten. Diese müssen die Urteile der Ratinghäuser aktiv hinterfragen. So können sie Druck auf die Bonitätsprüfer ausüben - zum Nutzen aller Beteiligten.

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