Pressemitteilung

Weser-Kurier: Zur Reform der Prozesskostenhilfe schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 1. Februar 2013:

2013-01-31T21:16:10

Bremen (ots) -

Es sind zwei ziemliche Wortungetüme, mit denen sich der Bundestag gestern beschäftigt hat. Zum einen berieten die Abgeordneten über das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, zum anderen debattierten sie eine Reform der Prozesskostenhilfe. Beide Vorhaben lassen sich verkürzt in etwa so darstellen: Die Honorare von Anwälten sollen um zehn Prozent oder etwas mehr steigen, während weniger Menschen Anspruch auf finanzielle Unterstützung in Rechtssachen erhalten sollen. Die Gleichzeitigkeit beider Ereignisse dürfte kaum Zufall sein. Denn sie ließen sich auch so interpretieren: Die Juristen sollen ruhig mehr Geld bekommen, doch der Staat möge von den Kosten bitteschön verschont bleiben. Das wäre allerdings auch sehr verkürzt, deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzuschauen. Höhere Honorare für Anwälte dürften - je nach Fachbereich - kaum zu beanstanden sein; recht lange mussten die Juristen darauf warten. So ist es auch kein Wunder, dass sich Bund und Länder recht geräuschlos drauf verständigt haben. Bei der Prozesskostenhilfe sieht die Sache schon etwas kniffliger aus: Kritiker bemängeln, dass das Gesetz eine Abkehr von dem Ziel bedeute, allen Menschen einen gleichen Zugang zu Rechtsberatung und -vertretung zu ermöglichen. Außerdem bezweifeln sie die in Aussicht gestellten Einsparpotenziale. Sie sprechen von einem Instrument zur Abschreckung. Damit liegen sie nicht ganz falsch. Denn künftig wird es sehr viel schwieriger sein, eine finanzielle Unterstützung für juristische Hilfe zu bekommen. Das Ziel, diesen Zuschuss nur wirklich Bedürftigen zukommen zu lassen, ist durchaus richtig. Es fragt sich bloß, ob hier nicht neue Kosten entstehen, die den erhofften Gewinn zumindest schmälern. Denn natürlich steigt der Aufwand, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragsteller penibel zu durchleuchten. Was dagegen nicht zieht, ist die These von der Klagefreudigkeit, die durch die Prozesskostenhilfe noch verstärkt werde. Sie ist durch Zahlen nicht zu belegen. Im Land Bremen kann von einer dramatischen Zunahme der Kosten in den letzten Jahren keine Rede sein, und bundesweit sieht es nicht anders aus.

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