Pressemitteilung

Landgericht Düsseldorf bestätigt Verletzung des YAG-Patents von Nichia durch Hornbach wegen LED-Weihnachtsbeleuchtungsprodukten

2012-12-20T15:31:08

München (ots) -

In dem Patentverletzungsverfahren, das die Nichia Corporation ("Nichia") am Landgericht Düsseldorf gegen Hornbach-Baumarkt-AG ("Hornbach") eingeleitet hatte, entschied das Gericht auf den Hauptverhandlungstermin am 27.11.2012 mit Urteil vom 20.12.2012 (Az. 4a O 112/11), dass Hornbach das Europäische Patent 936 682 (DE 697 02 929) von Nichia ("YAG-Patent") betreffend die streitgegenständlichen weißen LED-Weihnachtsbeleuchtungsprodukte verletzt.

Das Landgericht gab in seinem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist und von Hornbach mittels Berufung angegriffen werden kann, den Ansprüchen von Nichia auf Unterlassung, Rechnungslegung, Schadenersatz, Rückruf und Entfernung aus den Vertriebswegen hinsichtlich der Verletzungsprodukte statt.

Laut dem Urteil des Landgerichts verletzen sämtliche sieben streitgegenständlichen weiß leuchtenden und von Hornbach vertriebenen LED-Weihnachtsbeleuchtungsprodukte Anspruch 1 des YAG-Patents, demzufolge ein YAG-basierter Leuchtstoff mit GaN-basierten blauen LED kombiniert wird.

Zusätzlich wurde Hornbach bereits im Wege vier einstweiliger Verfügungen vom 30.11.2012 (Az. 4a O 185/12) und vom 4.12.2012 (Az. 4a O 187/12, 4a O 188/12 und 4a O 189/12) durch das Landgericht Düsseldorf der Vertrieb vier weiterer LED-Weihnachtsbeleuchtungsprodukte wegen der Verletzung von Anspruch 1 des YAG-Patents von Nichia verboten. Alle vier einstweiligen Verfügungen sind aufgrund der besonderen Dringlichkeit durch Beschluss, d.h. ohne vorherige Anhörung von Hornbach, ergangen. Es handelt sich um vorläufige Rechtsschutzmaßnahmen. Sie können von Hornbach noch mit Rechtsmitteln angegriffen werden.

Die sieben patentverletzenden LED-Weihnachtsbeleuchtungsprodukte aus dem Urteil vom 20.12.2012 sind:

- "LED Aufblasbarer Schneemann", Art.Nr. 183125; 
- "LED Eiszapfen 'Droplight' 6 Zapfen"; 
- "Lichterschlauch LED, 6m", Art.Nr. 3044-100;
- "LED-Motivkette 3D-Mini-Diamanten", Art.Nr. 8153169; 
- "LED-Kette 6Schneeflocken", Art.Nr. 8153173; 
- "LED-Lichterkette", Art.Nr. 8239232; und 
- "LED-Lichternetz", Art. Nr. 8157267.

Die einstweilige Verfügung vom 30.11.2012 wurde Hornbach am 4.12.2012 zugestellt. Sie betrifft das LED-Weihnachtsbeleuchungsprodukt:

- "Beleuchtete Dekoration LED (Stern)", Art.Nr. 6102-003.

Die drei einstweiligen Verfügungen vom 4.12.2012 wurden Hornbach am 7.12. 2012 zugestellt. Sie betreffen die weiteren LED-Weihnachtsbeleuchtungsprodukte:

- "LED-Baum", Art.Nr. 23141693, 
- "LED Eiszapfen Outdoor", Art.Nr. 8377154 und 
- "Beleuchtete Dekoration LED (Bär) Aussen", Art.Nr. 6124-203.

Nichia legt größten Wert auf die Sicherung ihrer Patente und anderen gewerblichen Schutzrechte und geht, soweit erforderlich und angebracht, konsequent und weltweit gegen Schutzrechtsverletzungen vor.

Pressekontakt:

Public Relations, Nichia Corporation
Tel:+81-884-22-2311
Fax:+81-884-23-7752

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Weiterführende Informationen

http://www.nichia.co.jp


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