Pressemitteilung

Prost Neujahr: Welche Versicherung bei Silvester-Schäden zahlt! (BILD)

2012-12-20T10:02:24

Saarbrücken (ots) -

Brandlöcher im Teppich, Kratzer am Auto, Verletzungen durch Feuerwerkskörper: Die Silvesternacht endet nicht selten mit einem bösen Erwachen im neuen Jahr. Wie Feier- und Feuerfreudige sicher ins nächste Jahr kommen und welche Versicherung bei Schäden zahlt, zeigt CosmosDirekt.

Silvester ist für viele die schönste Party des Jahres. Doch wo ausgiebig gefeiert wird, kann schnell etwas schief gehen. Raketen, Alkohol und Übermut sind dabei oft eine (brand-)gefährliche Mischung. Versicherungsexperte Bernd Kaiser von CosmosDirekt weiß, welche Versicherung bei typischen Silvesterschäden einspringt und beantwortet die häufigsten Fragen:

Wer kommt für Missgeschicke bei der Silvesterparty auf?

"Wenn die Partygäste an Silvester beim Rauchen Brandlöcher im Teppich hinterlassen, ein Silvestergast seinen Cocktail auf dem Designer-Sofa verschüttet oder der Mantel des Bekannten mit einer Wunderkerze angesengt wird, gilt: Der Verursacher haftet für den Schaden. Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt in diesem Fall vor den Kosten. Denn sie deckt nicht nur Schäden an fremdem Eigentum, sondern auch Personenschäden ab. Allerdings zahlt die Versicherung nicht, wenn diese vorsätzlich entstanden sind."

Welche Versicherung greift bei Schäden im und am Haus?

"Fliegt eine Rakete ins Wohnzimmer und verursacht einen Brand, so ersetzt die Hausratversicherung den Schaden, der durch Feuer und Löschwasser in der Wohnung entsteht. Versichert sind alle beweglichen Gegenstände, also Möbel, Teppiche, Haushaltsgeräte, Fernseher und sonstige Elektrogeräte. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden, die durch explodierende Feuerwerkskörper an der Hausfassade entstehen und springt ein, wenn ein Silvesterkörper den Dachstuhl in Brand setzt."

Wer zahlt bei Verletzungen durch Feuerwerkskörper?

"Wird ein Partygast von einer Silvesterrakete getroffen, so kommt die Privat-Haftpflichtversicherung des 'Absenders' der Rakete für den Schaden auf, wenn ihm fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Ansonsten wehrt die Versicherung auch unberechtigte Ansprüche ab. Führt ein Silvester-Unfall zur Invalidität, zahlt die private Unfallversicherung. Dies gilt jedoch nur für Verletzungen durch handelsübliche Feuerwerkskörper. Wer selbst an Silvesterknallern bastelt oder sich aufgrund von illegalem Feuerwerk verletzt, riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz, sondern macht sich auch strafbar."

Was passiert, wenn man unter Alkoholeinfluss einen Autounfall verursacht?

"Sekt gehört für viele Deutsche zu einer Silvesterfeier dazu. Daher gilt zum Jahreswechsel ganz besonders: Finger weg von Alkohol am Steuer! Verursacht ein Autofahrer mit Alkohol im Blut einen Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar die Schäden des Opfers, abhängig vom Alkoholpegel wird die Kfz-Versicherung aber einen Teil der Kosten von seinem Versicherungskunden zurückverlangen. Außerdem kann der Kaskoversicherer die Entschädigungsleistung ganz oder teilweise verweigern."

Wer zahlt, wenn durch Feuerwerksraketen ein Auto beschädigt wird?

"Wird ein am Straßenrand abgestelltes Auto durch Knaller oder Randalierer beschädigt und wird der Verursacher auf frischer Tat ertappt, muss er für den Schaden aufkommen. Die Privat-Haftpflichtversicherung zahlt jedoch nur, wenn der Schaden nicht vorsätzlich verursacht wurde. Wird der Schaden erst am Neujahrsmorgen entdeckt und ist der Täter über alle Berge, tritt unter Umständen die Kaskoversicherung ein. Brand- und Explosionsschäden am Auto werden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Während man bei Seng- und Schmorschäden, die durch glimmende Böller verursacht werden können, leer ausgeht. Vandalismus-Schäden zahlt dagegen die Vollkasko."

Wer haftet, wenn Kinder Böller in den Briefkasten werfen?

"Kindern ab sieben Jahren haften in der Regel selbst für ihr Tun, d.h. die Eltern müssen für Schäden aufkommen. Bei Kindern unter sieben Jahren ist die Rechtslage erheblich komplizierter. Denn die Kleinen haften generell nicht für Schäden. Und auch die Eltern müssen nur dann für die finanziellen Folgen aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In solchen Fällen springt die Privat-Haftpflichtversicherung ein. Dies gilt jedoch nicht für vorsätzlich verursachte Schäden. Wirft also ein zehnjähriges Kind absichtlich einen Böller in Nachbars Postschlitz und sprengt damit den Briefkasten, zahlt die Versicherung nicht."

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