Pressemitteilung

Voßhoff/Harbarth: Bundestag beschließt grundlegende Modernisierung des Seehandelsrechts

2012-12-14T11:54:34

Berlin (ots) -

Der Bundestag hat gestern Abend in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts verabschiedet. Mit ihm werden künftig auch Schiffsreisende besser geschützt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss Stephan Harbarth:

Andrea Voßhoff erklärt: "Die Verabschiedung des Reformwerkes ist ein historischer Moment - wir kodifizieren das deutsche Seehandelsrecht nach über 150 Jahren neu und machen es fit für das 21. Jahrhundert. Der Gesetzgeber zeigt damit, dass grundlegende Kodifikationen auch heute noch möglich sind.

Die bisherigen Regeln stammen überwiegend noch aus dem Jahr 1861, als die Seeschifffahrt noch mit Segelschiffen betrieben wurde. Sie sind offensichtlich veraltet, wenig kohärent und nicht selten inhaltlich unpassend. Rechtspraxis und Rechtsprechung sind daher häufig gezwungen, Lösungen für neu auftretende Probleme jenseits der gesetzlichen Vorschriften zu entwickeln."

Stephan Harbarth ergänzt: "Wir gestalten das Fünfte Buch des Handelsgesetzbuchs nunmehr klarer und übersichtlicher. Die Zahl der einschlägigen Paragraphen wird etwa auf die Hälfte verringert.

Die einschlägigen Bestimmungen für die Frachtschifffahrt und die Personenschifffahrt werden modernisiert. Dabei führen wir für Personenbeförderungsschäden eine verschuldensunabhängige Haftung des Beförderers ein. Darüber hinaus werden die Haftungshöchstbeträge deutlich angehoben. Schiffsreisende sind also künftig deutlich besser geschützt."

Andrea Voßhoff würdigt abschließend: "Mit dieser grundlegenden Reform des deutschen Seehandelsrechts und dem damit verbundenen Modernisierungssprung leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des deutschen Seehandels. Mein besonderer Dank gilt all denjenigen Experten, die ihren Beitrag bei der Vorbereitung der Reform geleistet haben."

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