
Sorgerecht - Keine Besserung für ledige Väter in Sicht!
14.12.2011 | 09:15 UhrHamburg (ots) - 2 Jahre sind vergangen, seit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Diskriminierung deutscher Väter im deutschen Sorgerecht für menschenrechtsverachtend eingestuft hat. Im Gegensatz zum Urteil v. 13.01.2011 desselben Gerichtshofes, indem es um die Sicherungsverwahrung von Straftätern ging, wird das hälftige Sorgerecht lediger Väter noch immer stiefmütterlich behandelt.
Beispielgebend ist ein Verfahren vor dem 2. Familiensenat des OLG Schleswig, indem ein Vater aus Hamburg, das gemeinsame Sorgerecht über die in Schwarzenbek lebende, uneheliche Tochter begehrt. Es soll dem ledigen Vater jedoch auch im Beschwerdeverfahren verwehrt bleiben. Der vorsitzende Richter drängte auf Rücknahme des Antrages und drohte unverblümt andernfalls "seine Meinung auf Jahre hinaus in seinem Beschluss zu manifestieren", so die Vertreterin des Vaters.
Bis zum 11 Lebensmonat des nun 26 Monate alten Kindes lebte der Vater gemeinsam mit seiner Tochter und der Kindesmutter in einem Haushalt. Nach der Trennung wurde im Umgangsverfahren eine Einigung erzielt. Der Umgang mit seiner Tochter findet seit dem zweimal wöchentlich an 4 Strunden statt, anfangs sogar mit Beteiligung der Mutter an gemeinsamen, harmonischen Ausflügen.
In dem Sorgerechtsverfahren vor dem Amtsgericht Schwarzenbek begehrte der Vater nun - basierend auf dem Spruch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte v. 03.12.2009 und der Weisung des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 - das hälftige Sorgerecht an seiner leiblichen Tochter. Kuriosum am Rande, die Kindesmutter wurde von der ehem. Anwältin des Vaters in derselben Sache vertreten (Stichwort: Parteiverrat), was der schwarzenbeker Familienrichter unter Verletzung seiner prozessualen Fürsorgepflicht, im Gegensatz zur Anwaltskammer ignorierte. Ein untragbarer Umstand! Stattdessen ergoss sich der Amtsrichter in, selbst aufgestellten psychologischen Bewertungen über das Verhalten des Kindesvaters und lehnte den Antrag auf gemeinsame Sorge nach dem vorgeschobenen Hinweis der Kindesmutter, man sei ja völlig zerstritten, ab.
Die Strategie aus Blockade und scheinbarer Zerstrittenheit nahm die Kindesmutter mit in das Beschwerdeverfahren und unterließ es fortan gemeinsame Ausflüge zu unternehmen.
Somit entstand für die Richter in Schleswig aus der mündlichen Sachverhaltsdarstellungen der Mutter die fälschliche Wahrnehmung, dieses Paar "sei tatsächlich völlig zerstritten". Der schriftliche Tatsachenvortrag der Kindesvatervertreterin wurde dabei unberücksichtigt gelassen.
Ist ein Vater nicht bereit auf die gemeinsame Sorge um sein uneheliches Kind zu verzichten, wird nötigenfalls nachgeholfen den Rechtszustand v o r dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu manifestieren.
In dieser belastenden Situation unterstützt die systemische Therapeutin Jeanette Goslar (AD-Coaching), aus Hamburg, betroffene Väter.
"Kinder brauchen Mutter UND Vater" betont sie. Professionelles Coaching durch ausgebildete Fachkräfte hilft Vätern, deren Kinder zu Opfern der Familienjustiz wurden, solange die Bundesregierung zögert und keine klaren Regelungen schafft, wie es ihr z.B. beim Thema "Sicherungsverwahrung" innerhalb kürzester Zeit gelungen ist.
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