Notfall hebt Rezeptpflicht nicht auf / Auch Notdienstapotheken benötigen für rezeptpflichtige Medikamente eine Verordnung

06.09.2010 | 07:55 Uhr

Baierbrunn (ots) - Wer nachts oder am Wochenende ein rezeptpflichtiges Medikament benötigt, muss auf jeden Fall zuerst zum Arzt, um es sich verschreiben zu lassen. "Auch im Notdienst gilt die Verschreibungspflicht", sagt Apotheker Dr. Martin Allwang, Baierbrunn, in der "Apotheken Umschau". Ein Asthmaspray oder ein Antibiotikum bekommt der Patient also auch im Sonntags- oder Nachtdienst nicht ohne Rezept.

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