
ots.Audio: Bares Geld für Windeln wechseln, Butterbrote schmieren und Elternabend-Besuche: Über neun Millionen Rentner profitieren von Zeiten der Kindererziehung (mit Geräusch Babygeschrei)
11.08.2010 | 10:22 UhrBerlin (ots) - Geräusch Babygeschrei Windeln wechseln, Butterbrote schmieren, Elternabende besuchen: Wer Kinder hat, ist von morgens bis abends beschäftigt. Das Geld ist oft knapp, denn meistens bleibt entweder die Mutter oder der Vater zu Hause und ein Verdienst fällt weg. Doch die Zeiten der Kindererziehung zahlen sich aus - auch bei der Rente. Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt warum:
O-Ton 10 sec.: "Wer Kinder erzieht, bekommt dadurch eine höhere Rente. Zur Zeit sind es über neun Millionen - meist Rentnerinnen - bei denen Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden und die deswegen eine höhere Rente bekommen."
Das wird alle freuen, die Kinder haben. Der Rentenexperte erklärt, mit wie viel mehr Rente man rechnen kann:
O-Ton 30 sec.: "Pro Kind werden bei Geburten ab 1992 drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet, bei Geburten bis 1991 ist es ein Jahr. Die Berechtigten, also meist die Mütter, werden dabei so gestellt, als würden sie das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdienen, das sind zur Zeit rund 32.000 Euro im Jahr. Dadurch steigt die Rente pro Jahr Kindererziehungszeit aktuell um rund 24 Euro in den neuen Bundesländern und um etwas mehr als 27 Euro in den alten Bundesländern."
Das klingt ziemlich kompliziert. Ein Beispiel zeigt, was man als Rentner mehr auf dem Konto hat:
O-Ton 17 sec.: "Eine Hamburgerin mit drei kleinen Kindern, die alle nach 1991 geboren sind, bekommt später nach aktuellen Werten für neun Jahre Kindererziehungszeit etwa 240 Euro mehr Rente. Hat sie in dieser Zeit noch gearbeitet, bekommt sie die Werte für die Beitragszeit sogar noch dazu."
240 Euro kann man als Rentner gut gebrauchen. Wer genau bekommt das Geld?
O-Ton 22 sec.: "Wer das Kind erzieht, dem wird auch die Kindererziehungszeit zugeordnet. Wenn beide Elternteile das Kind erziehen, kann die Erziehungszeit nur bei einem Elternteil angerechnet werden. Wer die Zeit gutgeschrieben bekommt, können die Eltern durch Abgabe einer übereinstimmenden Erklärung gemeinsam entscheiden. Übrigens gibt es Kindererziehungszeiten nicht nur für leibliche Eltern, sondern auch für Stief-, Pflege- oder Adoptivel-tern."
Wer mehr zum Thema wissen möchte kann sich in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung kostenlos und vertraulich beraten lassen.
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Pressekontakt:
Deutsche Rentenversicherung Bund, Dr. Dirk von der Heide, Telefon: 030 865-89178, Fax: 030 865-27379, E-Mail: dirk.heide@drv-bund.de