Frankfurter Neue Presse: Erst fragen, dann ablichten. Leitartikel von Peter Schmitt über Googles Street View.

10.08.2010 | 17:45 Uhr

Frankfurt am Main (ots) - Dass jetzt beim Internetgiganten dennoch der Entschluss fiel, einige der in Deutschland gesammelten Daten für den Straßenkartendienst "Street View" zu verwenden, ist eine logische Folge. Weniger schön ist allerdings, dass Google Einsprüche gegen das Ablichten des eigenen Anwesens erst nach langwierigen Verhandlungen mit Datenschützern möglich machte.

Der Blick der "Street-View"-Kamera aus 2,90 Meter Höhe über Zäune und Mauern hinweg in Vorgärten, Wohnungen, auf Terrassen oder Balkons kann mitunter Unerwünschtes oder Peinliches offenbaren - und genau deshalb soll es ein Widerspruchsrecht gegen solche Bilder geben. Privatsphäre muss Privatsphäre bleiben. Und deshalb werden beanstandete Fotos unkenntlich gemacht - nicht gelöscht.

Jeder muss selbst entscheiden, was er für akzeptabel hält. Wer dagegen ist, kann das online unter www.google.de/streetview anmelden, muss aber seinen Widerspruch schriftlich bestätigen.

Der umgekehrte Weg - erst fragen, dann ablichten - wäre sicher der korrekte gewesen. Das aber hätte sich kaum realisieren lassen.

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Frankfurter Neue Presse
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Peter Schmitt
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