Mindener Tageblatt: Kommentar zu Verfassungsegrichtsurteil Vorratsdatenspeicherung / Stress programmiert

02.03.2010 | 17:45 Uhr

    Minden (ots) - Von Christoph Pepper Das Bild von der "schallenden Ohrfeige" für die Politik wird gern überstrapaziert. Gestern war es angebracht. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgebern der inzwischen abgelösten Großen Koalition die Vorratsdatenspeicherung geradezu um die Ohren gehauen. Nicht nur wurde die Unvereinbarkeit der massenhaften Speicherei auf Generalverdacht mit dem Grundgesetz festgestellt, es wurde auch keine Frist eingeräumt, den juristischen Mängeln mit einer Nachbesserung abzuhelfen. Stattdessen wurde die Nichtigkeit des Gesetzes festgestellt und eine sofortige Löschung der unter seiner Geltung bereits angefallenen Daten angeordnet. Das saß. Angesichts der von nahezu allen Seiten hochschwappenden Begrüßungs-Welle, die prompt über die Urteilsverkündung hereinbrach, drängt sich noch im Nachhinein die Frage auf, wie dieses quer durch die unterschiedlichsten gesellschaftlichen und politischen Kräfte vehement abgelehnte Projekt überhaupt je eine politische Mehrheit im Bundestag finden konnte. Pikant, dass die Bundesjustizministerin, die das Urteil gestern für die Regierung entgegennehmen musste, noch als Oppositionelle selbst Klägerin war und es ebenfalls begrüßte. An ihr wird es liegen, eine grundgesetzkonforme Regelung zu finden. Denn das ist das überraschende am Karlsruher Urteil: Es hat die Vorratsdatenspeicherung nicht per se für unzulässig erklärt. Kommt also doch noch eine Big-Brother-Variante? Das kann man nach der gestrigen Entscheidung mit ihren peniblen Vorgaben für eine Neuregelung wohl ausschließen. Was allerdings wohl kaum zu vermeiden sein wird, ist neuer Koalitionsstress zwischen Schwarz und Gelb. Innenminister de Maizière hat bereits erkennen lassen, dass er im Prinzip an den Brüsseler Vorgaben festhalten will, über die die Lösung seines Vorgängers schließlich sogar noch hinausgegangen war.

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