"Schnelleinstieg betriebliche Altersvorsorgung" bei Haufe erschienen: Rechtliche Grundlagen und praktische Umsetzung

01.03.2010 | 11:29 Uhr

Freiburg (ots) - Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist in Deutschland schon seit langer Zeit die "zweite Säule" im Alterssicherungssystem. Ihre Bedeutung wächst in dem Maße, wie die Leistungen aus der gesetzlichen Rente schrumpfen. Kein Wunder also, dass Fragen rund um die bAV zu einem besonders aktuellen Thema in fast jedem Unternehmen geworden sind.

Mitarbeitern in der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der 
Personalabteilung steht ab sofort ein Ratgeber zur Seite, der alle 
wichtigen Fragen zur Betriebsrente beantwortet: der "Schnelleinstieg 
betriebliche Altersversorgung" ist soeben bei Haufe erschienen. Er 
zeigt, wie die bAV im Unternehmen umzusetzen ist, von der Einstellung
eines neuen Mitarbeiters bis zu seiner Verrentung. Die Einführung 
einer neuen Versorgungsmaßnahme wird Schritt für Schritt erklärt. 
Arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Grundlagen zu den
Vertragsformen bieten eine solide Wissensbasis. 

Praktisch sind auch die Arbeitshilfen auf der beigefügten CD-ROM: so alle gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen, ein Rechnungstool und eine Präsentation mit Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Die Autoren sind ausgewiesene Experten auf dem Gebiet der bAV. Uwe Deist ist Diplombetriebswirt und Michael Lange ist Rechtsanwalt und als Referent zum Thema tätig.

Für einen schnellen systematischen Überblick ist der Ratgeber von Haufe bestens geeignet.

"Schnelleinstieg Betriebliche Altersversorgung"
Uwe Deist, Michael Lange
Neuerscheinung 2010, Buch mit CD-ROM, 250 Seiten, 34,80 Euro 
Haufe-Lexware, Freiburg
ISBN 978-3-448-08026-1
Bestell-Nr. E02054 

Rezensionsexemplare sowie Kontakt- und Interviewanfragen an die Autoren über die Presseabteilung. Es besteht die Möglichkeit, Antworten aus dem Buch zu den zehn wichtigsten Fragen zur bAV abzudrucken.

Pressekontakt:

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
Public Relations
Alexandra Rudolf
Tel. 0761/898-3940
Fax 0761/898-3900
E-Mail: presse@haufe-lexware.com
Pressecenter der Haufe Mediengruppe unter http://www.haufe.de/presse 
Diese Meldung kann unter http://www.presseportal.de/meldung/1569467 abgerufen werden.