
Der Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine e.V. setzt sich für die freiwillige Einrichtung von Fachbeiräten in Fragen der baukulturellen Gestaltung in Städten und Gemeinden ein
06.04.2009 | 10:47 UhrBerlin (ots) - Die gewachsene Struktur von kleinen und mittleren Städten und Gemeinden in ihrer übernommenen Form zu pflegen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln ist eine Aufgabe, die von den Bürgern zu recht erwartet und darum aufmerksam beobachtet wird. Städtebauliche Entwicklungen bedürfen eines transparenten und bürgernahen Entscheidungsprozesses, weil sie in den Alltag der Bürger eingreifen und diesen mitunter auch verändern.
Zur fachlichen Unterstützung von oft weit reichenden planerischen und städtebaulich relevanten Entscheidungen sollten alle Städte und Gemeinden für sich überlegen, ob sie nicht ein Fachgremium aus Architekten, Planern und Ingenieuren einsetzen, das die politischen Entscheider einer Kommune berät. "Es sollte dabei selbstverständlich sein, dass diese auf Zeit bestimmten Experten während ihrer Beratungszeit in der jeweiligen Kommune keine laufenden Planungs- oder Bauprojekte in Auftrag haben," stellt DAI Präsident Baumgart dabei klar. "Außerdem ist es sicherlich nicht sinnvoll, in jedem Dorf der Republik nach Gestaltungsbeiräten für Baukultur zu rufen - schon gar nicht gesetzlich verpflichtend. Eine Kommune sollte sich diesen Rat auch leisten wollen und können," ergänzt Baumgart. In Würzburg, wo der Präsident des DAI als berufsmäßiger Stadtrat und Stadtbaurat tätig ist, habe man mit einer Kommission für Stadtbild und Architektur bereits erste praktische Erfahrungen gesammelt. Die bayerische Architektenkammer ist darüber hinaus ein weiterer Garant für die Qualitätssicherung des Beraterstabes.
Der DAI plädiert auch deshalb für fachliche Beratung in baukulturellen Fragen, um hiermit die Arbeit der Bundesstiftung Baukultur zu unterstützen. Die gebaute Umwelt ist der Kernbestandteil unseres kulturellen Alltages dessen Wert mit Blick auf die allgemeine Lebensqualität gar nicht hoch genug angesetzt werden kann.
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