Pressemitteilung

ComputerPartner: Wer unbedacht verlinkt, der haftet

2006-01-12T12:04:15

München (ots) -

Website-Inhaber können für Links zu rechtswidrigen
Inhalten haftbar gemacht werden / Bei konkreten Anhaltspunkten für 
die Rechtswidrigkeit fremder Inhalte liegt die Verantwortlichkeit 
beim Link-Setzenden
München, 12. Januar 2006 - Sie verbinden Web-Inhalte miteinander 
und leiten den nach Informationen suchenden Internetnutzer durch die 
schier unüberschaubare Datenfülle des World Wide Web: Hyperlinks sind
essentiell für die praktikable Nutzung des Internets. Doch ruft die 
Frankfurter Rechtsanwältin Dr. Katharina Scheja in der 
Handelszeitschrift ComputerPartner zur Vorsicht auf: Setzt ein 
Website-Inhaber einen Link zu Inhalten, die sich als rechtswidrig 
herausstellen, kann er trotz der allgemein üblichen 
"Freizeichnungsklauseln" dafür haftbar gemacht werden. Was Webmaster 
beim Setzen von Hyperlinks dringend beachten sollten, verrät 
ComputerPartner in ihrer aktuellen Ausgabe (01/02/2006).
Bisher fehlt eine klare gesetzliche Regelung der 
Verantwortlichkeit für Links. Aus vergangenen Rechtssprechungen 
leitet sich jedoch folgende Faustregel ab: Der Link-Setzende kann für
die Verlinkung zu einer rechtswidrigen Website haftbar gemacht 
werden, wenn er Kenntnis von deren Rechtswidrigkeit hat oder aber ihm
dafür konkrete Anhaltspunkte vorliegen, so Scheja in der 
Handelszeitschrift.
Der Hinweis auf der eigenen Homepage, dass sich der Inhaber von 
den fremden Inhalten distanziert, ist laut der Handelszeitschrift 
grundsätzlich zu empfehlen, genügt jedoch nicht in jedem Fall. 
Rechtsanwältin Scheja empfiehlt Webmastern daher, Websites vor deren 
Verlinkung gründlich zu prüfen: Je mehr sich ein Link als Empfehlung 
der fremden Inhalte darstellt, desto stärker ist der Link-Setzende 
zur Kontrolle verpflichtet.
Von der Veröffentlichung eines Hinweises, vor Schaltung eines 
Links die beworbene Seite auf Rechtsverletzungen überprüft zu haben, 
rät Scheja in ComputerPartner ab. Denn nach einem Urteil des 
Oberlandesgerichts Hamburg ist der Link-Setzende dann auf jeden Fall 
zur Haftung verpflichtet.
Für Rückfragen:
Marzena Fiok, Chefreporterin ComputerPartner,
Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389
Dr. Katharina Scheja, Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig,
E-Mail: scheja@fps-law.de

Permalink:


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