Pressemitteilung

C't testet Versicherungen und Vergleichsangebote im Netz / Online vergleichen und Kleingedrucktes lesen

2001-09-21T14:27:15

Hannover (ots) -

Elf Online-Versicherer und zwölf
Versicherungsvergleichs-Angebote im Internet testete das
Computermagazin c't. In der aktuellen Ausgabe 20/2001 kommt die
Zeitschrift zu dem Ergebnis, dass man um das Lesen des
Kleingedruckten auch beim Online-Abschluss nicht herumkommt.
Mehrere Tausend Mark jährlich gibt ein Durchschnittsbürger für
Versicherungen aus. Der gesamte Markt ist 24 Milliarden Mark schwer.
Nach Online-Banking, -Brokerage und -Finanzierung kommt nun die
Online-Versicherung. Lag der Anteil tatsächlich eingeleiteter
Online-Abschlüsse letztes Jahr bei 0,2 Prozent, so rechnen die
Online-Versicherer bis 2004 mit bis zu 8,5 Prozent des
Privatkundengeschäfts per Internet.
Grundsätzlich rät c't, sich bei Versicherungen umfassend zu
informieren. Zuerst sollte man Beratungs-Sites aufsuchen, die auch
Checklisten zum Beurteilen von Versicherungen bereitstellen.
Versicherungen zeichnen sich durch eine Fülle von kleinen Klauseln
aus, die sich dem direkten Vergleich entziehen. So ist eine niedrige
Prämie nicht das einzige Kriterium. Eine Hausratversicherung, die
Fahrrad oder Glas einschließt, ist womöglich teurer, aber auch
besser.
Online-Versicherer - gleich ob etablierte Versicherer mit
Internetauftritt oder reine Online-Anbieter - bewerben auch im
Internet nur ihre eigene Produktpalette, wenn auch teilweise mit
hohen Rabatten. Versicherungsvergleicher, so genannte Marktplätze,
leisten da mehr. Software nimmt einem größtenteils die Arbeit beim
Vergleich der unübersichtlichen Tarifdaten ab. Es empfiehlt sich in
jedem Fall, mehrere Versicherungsvergleicher zu konsultieren. Auch
Vergleicher sind nicht unfehlbar, wie der c't-Test zeigte. Dennoch
ergibt sich in der Regel eine Spitzengruppe, deren Angebote man auf
Details und Kleingedrucktes überprüfen kann.
Hat man vorschnell per Mausklick einen Versicherungsvertrag
abgeschlossen, gilt genau wie offline eine Widerspruchsfrist von 14
Tagen. Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn alle Teilnehmer die
notwendigen Papiere ausgetauscht haben und diese Frist verstrichen
ist. (ae)
Titelbild c't 20/2001:
www.heise.de/presseinfo/bilder/ct/01/ct202001.jpg
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