Pressemitteilung

"Große Chance Gesundheitskarte für die Organspende nutzen" / DSO unterstützt den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr

2011-09-27T14:02:26

Frankfurt (ots) -

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) begrüßt den Vorschlag des Bundesgesundheitsministers Daniel Bahr, dass Krankenkassen ihre Mitglieder bei Ausgabe der neuen elektronischen Gesundheitskarte über Organspende informieren und zu einer Erklärung über die Spendenbereitschaft auffordern sollen. "Es ist eine einmalige Chance, die wir nutzen müssen. Daher sehen wir diesen Vorschlag sehr positiv. Er greift die Diskussion zur Entscheidungslösung von Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier auf und setzt ihn so in die Praxis um, dass die breite Bevölkerung erreicht werden kann und gleichzeitig von kompetenter Stelle aus informiert wird. Es ist durchaus legitim, jeden Menschen aufzufordern, sich zu dem Thema Organspende zu erklären", so die Vorstände der DSO, Prof. Dr. Günter Kirste und Dr. Thomas Beck.

Die Entscheidung zur Organspende mit der elektronischen Gesundheitskarte zu verknüpfen, decke sich mit der Forderung der DSO. "Der Ansatz ist richtig, dass in einem ersten Schritt die Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert werden soll, solange die elektronische Gesundheitskarte noch nicht ausgegeben wurde. Ziel muss es aber sein, die Entscheidung - ähnlich differenziert wie auf dem Organspendeausweis - auch auf der elektronischen Gesundheitskarte zu hinterlegen. Wichtig ist auch, dass die gesetzlichen Krankenkassen sowie die privaten Krankenkassen dies gemeinsam unterstützen", fordert der Kaufmännische DSO-Vorstand Beck.

Die DSO hält die geplante Gesetzesänderung für einen guten Weg, die große Diskrepanz zwischen in Umfragen geäußerter Zustimmung und dokumentiertem Willen im Organspendeausweis zu schließen und die Auseinandersetzung mit dem Thema aktiv zu fördern bzw. einzufordern. Nach den letzten Umfragen wären zwei Drittel der Bevölkerung bereit, ihre Organe nach ihrem Tod zu spenden, aber nur rund 20 Prozent haben dies in einem Organspendeausweis dokumentiert. "Man kann sicherlich niemanden zu einer eindeutigen Entscheidung zwingen, aber man kann jeden Einzelnen auffordern, darüber nachzudenken und eine Erklärung abzugeben. Die Entscheidung muss dann - sofern nötig - immer wieder angestoßen werden - über die Krankenkassen oder auch die Hausärzte, denen bei der Aufklärung über Organspende eine Schlüsselfunktion zukommt. Das sind wir den 12.000 Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan schuldig", erklärt der Mediziner Kirste.

Ansprechpartnerinnen:

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Christine Gehringer, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt am Main
Tel.: + 49 69 677328 9400 oder -9415, Fax: + 49 69 677328 9409,
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