BPOLD FRA: Iranischer Darmhändler lässt gefälschte Aufenthaltskarte bei der Bundespolizei prüfen.

Frankfurt/Main (ots) - "Kann ich auch mit dieser Karte reisen?" fragte ein 54-jähriger Iraner am 05.12.2011 die Beamten der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt/Main und legte neben seinem gültigen Pass und Visum auch eine Aufenthaltskarte vor, die für die Einreise nach Deutschland eigentlich nicht notwendig gewesen wäre. Die Urkundenspezialisten der Bundespolizei verneinten diese Frage, da es sich bei dem Dokument aus Gibraltar um eine Fälschung handelte. Gegen den Iraner, der sich auf der Rückreise von Vancouver befand und der seinen Unterhalt durch den Export von Tierdärmen bestreitet, leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren ein. Bei der Durchsuchung fanden die Bundespolizisten eine weitere, ebenfalls gefälschte Aufenthaltskarte nach gleichem Muster, im Gepäck des Beschuldigten. Hierzu vernommen gab der Darmhändler aus Teheran an, die Karten in Spanien zu einem Preis von 30.000 EUR gekauft zu haben. Mit den Karten wollte er seiner Tochter für ein Studium die Einreise nach Kanada ermöglichen. Nach Zahlung von 450 EUR gestattete die Bundespolizei dem Iraner die Heimreise nach Teheran. Die beiden Aufenthaltskarten wurden durch die Bundespolizei beschlagnahmt.

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