Ebersbach: (ots) - Immer wieder müssen Beamte der Bundespolizeiinspektion Ebersbach feststellen, dass die Gleisanlagen des regionalen Zugverkehrs in der Region an nicht dafür zugelassenen Stellen überschritten werden. Ob es der Pendler oder Schüler ist, welcher auf dem Weg zum Bahnhof "abkürzen" möchte oder Kinder und Jugendliche, welche die Zeit im Bereich von Bahnanlagen "totschlagen" wollen oder gar "Mutproben" absolvieren- mit dem Betreten der Gleise riskieren sie ihr Leben. Aus Langeweile oder um ein paar Sekunden zu "sparen"! Die Bundespolizeiinspektion Ebersbach weist eindringlich darauf hin, dass das Überschreiten der Gleise an nicht dafür zugelassener Stellen verboten ist. Das beeinträchtigt nicht nur die Sicherheit des Bahnverkehrs, sondern ist vor allem für die Verursacher sehr gefährlich, da die Züge selbst im Regionalverkehr mit Geschwin-digkeiten von bis zu 120 km/h schnell fahren. Hören kann man sie erst spät. Und sollte der Lokführer dann jemanden in den Gleisen entdecken, hat er mit einem Bremsweg von mindestens 700 Metern bei diesen Geschwindigkeiten meist keine Chance.
Die Beamten der Bundespolizei werden an Schwerpunkten ein wachsames Auge haben. Nicht wegen der Ordnungswidrigkeit, welche das Überschreiten der Gleise darstellt und bei Feststellung auch geahndet wird. Nicht wegen der Strafanzeige wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, sollte der Lokführer eine Gefahrenbremsung einleiten müssen. Sondern vorrangig zur Vermeidung schlimmer Unfälle. Dennoch ist es notwendig, dass jeder sich dieser Gefahren bewusst ist und sie vermeidet. Klären Sie auch Ihre Kinder über die Gefahren auf.
Weitere Informationsangebote zum Thema gibt es unter www.bundespolizei.de.
Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ebersbach Pressesprecher Jörg Freitag Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 18 E-Mail: joerg.freitag@polizei.bund.de www.bundespolizei.de

