BPOLD PIR: Verurteilung im Schleusungsprozess
Halle (ots) - Am 26. Januar 2012 kam es im Landgericht Halle zur Verurteilung des 28-jährigen AHMED, S. wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern. Von 2009 bis 2010 führte die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle im Auftrag der Staatsanwaltschaft Halle die Ermittlungen gegen den irakischen Staatsangehörigen AHMED, der 1995 nach Deutschland einreiste und seinen Wohnsitz in Halle hatte. Folglich organisierte der Verurteilte mit weiteren bekannten Tätern Einschleusungen von zumeist irakischen Kurden über Griechenland und Italien nach Deutschland bzw. weiter nach Skandinavien. Mittels angemieteter Transporter sowie das Anwerben deutscher Fahrer wurden in zehn nachgewiesenen Fällen mindestens 72 Personen nach Deutschland ein- bzw. durchgeschleust. Das Entgelt für eine Schleusung lag pro Person bei bis zu 1.000,- Euro. Somit verschafften sich die Täter einen nicht unerheblichen Vermögensvorteil. AHMED, der bereits von 2006 bis 2007 wegen Gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe verbüßen musste, wurde gestern zu 2½ Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Rückfragen werden an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Halle erbeten.
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