BPOLD PIR: Rechtskräftiges Urteil gegen Schleuser

Pirna/Dresden (ots) - Wegen der gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern wurde ein irakischer Staatsangehöriger durch das Amtsgericht Pirna bereits im Februar dieses Jahres, zu 10 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe ist ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung. Die Anfang 2009 geführten Ermittlungen bei der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle, Dienstort Dresden erbrachten Hinweise, wonach der Verurteilte eine unbekannte Anzahl von Personen mittels Pkw von Tschechien über Deutschland nach Skandinavien schleuste. Bei seiner Festnahme im März 2009 auf der Autobahn A17, Fahrtrichtung Prag-Dresden, befanden sich zwei irakische Staatsangehörige in seinem Pkw, die nicht den Besitz eines erforderlichen Aufenthaltstitels für das Bundesgebiet nachweisen konnten und das Reiseziel Schweden hatten. Durch die sehr gute Zusammenarbeit mit der tschechischen Polizei wurde bekannt, dass die beiden irakischen Geschleusten erst wenige Tage zuvor mit erschlichenen slowakischen Studentenvisa per Flugzeug von Istanbul nach Prag einreisten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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