BPOL-H: Flugreise nach Moskau muss ohne Führerschein angetreten werden.

Hannover (ots) - Am 22.02.2012 kontrollierten Bundespolizisten routinemäßig eine Ausreise nach Moskau. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung des Fluggastes Marcus B.(33) stellten sie fest, dass sein Führerschein durch die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg zur Einziehung ausgeschrieben war. Auf Nachfrage legte der Betroffene den Führerschein auch vor. Dieser wurde daraufhin beschlagnahmt. Der Fluggast konnte seine Reise anschließend wie geplant antreten.

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