BPOL-HB: Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizei und der Polizei Bremen Polizei Bremen übergibt die grenzpolizeilichen Aufgaben in den Bremer Seehäfen an die Bundespolizei

Bundespolizeiinspektion Bremen: BPOL-HB: Gemeinsame Pressemitteilung der Bundespolizei und der Polizei Bremen

Polizei Bremen übergibt die grenzpolizeilichen Aufgaben in den Bremer Seehäfen an die Bundespolizei
TrennerTrenner

Symbolfoto des gemeinsamen Arbeitsplatzes aus dem Bundespolizeirevier bzw. ...

Bremen (ots) - Bremen/ Potsdam, 23. Dezember 2011

Pünktlich zum Jahreswechsel übergibt die Polizei Bremen die grenzpolizeilichen Aufgaben in den Seehäfen Bremen und Bremerhaven an die Bundespolizei. Ab dem 1. Januar 2012 werden damit die Aufgaben der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreiskontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs in den Seehäfen von Bremen und Bremerhaven durch die Bundespolizei wahrgenommen. Die Wasserschutzpolizei Bremen ist dann nicht mehr für diese Aufgabe zuständig.

Um eine Konzentration auf die Kernaufgaben zu gewährleisten, hatte der Senat Bremen vor einem Jahr das Verwaltungsabkommen mit dem Bund, das die Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs in den Seehäfen Bremen und Bremerhaven regelt, gekündigt. Seitdem trifft die Bundespolizei Vorbereitung für die Übernahme.

Im Rahmen einer mehrwöchigen Hospitation bei der Wasserschutzpolizei Bremen haben sich die Mitarbeiter der Bundespolizeiinspektion Bremen mit den Besonderheiten der grenzpolizeilichen Aufgaben der Seehäfen vertraut gemacht. Ergänzend führte die Bundespolizei interne Fortbildungen zur Urkundensicherheit und weiteren grenzpolizeilichen Themen durch.

Das neue Revier der Bundespolizei in Bremerhaven wird zukünftig in zwei Raumgruppen im Hafen und am Bahnhof aufgeteilt. Im Hafen befinden sich die Räumlichkeiten in demselben Gebäude wie die der Wasserschutzpolizei. In dieser Dienststelle wird es einen gemeinsam besetzten Arbeitsplatz von Bundes- und Wasserschutzpolizei geben, um eine enge Zusammenarbeit zu gewährleisten. Das Ziel ist hierbei, den Bürgern auch in Zukunft eine kompetente Anlaufstelle für alle betroffenen polizeilichen Belange zu bieten.

Hintergrund:

Seit 1946 haben die Beamten und Angestellten der damaligen "Schiffsinspektion und Wasserschutz" die grenzpolizeilichen Aufgaben unter der Kontrolle der amerikanischen Besatzungstruppen in den Bremischen Häfen wahrgenommen.

Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 übernahm diesen Auftrag die ein Jahr zuvor gegründete Wasserschutzpolizei. Eine Vereinbarung mit dem Bund, welche die Tätigkeiten des grenzpolizeilichen Einzeldienstes regelte, wurde im Jahre 1953 durch das "Verwaltungsabkommen über die Ausübung der Paßnachschau" und später im Jahre 1973 durch ein "Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs in den Seehäfen Bremen und Bremerhaven" geregelt. Zumeist stützen sich die grenzpolizeilichen Aufgaben auf spezialgesetzliche Regelungen aus dem Völkerrecht, dem Europa- und Schengenrecht, dem nationalen sowie dem Bremischen Recht.

An Seegrenzübergängen gibt es eine Reihe von regionalen Besonderheiten zu beachten. Dazu gehört beispielsweise die Tideabhängigkeit großer Schiffe, die nur bei Hochwasser die Schifffahrtswege der offenen Nordsee erreichen können. Die Nutzung der Wege im Containerhafen an der fünf Kilometer langen Stromkaje von Bremerhaven ist - ähnlich wie auf Flughäfen - streng geregelt. Auch die vielen Kreuzfahrtschiffe am Columbus Cruise Center bedürfen einer grenzpolizeilichen Kontrolle, was einen Großteil der zukünftigen Tätigkeit der eingesetzten Bundespolizisten ausmachen wird.

Medienhinweis: Ein Symbolfoto der gemeinsamen Dienststelle mit einem Beamten der Bundespolizei und einem Beamten der Wasserschutzpolizei steht als Anlage zum Herunterladen bereit.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Telefon: 0421 16299-641 o. Mobil: 0172 893 8080
E-Mail: holger.jureczko@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de