BPOL-HB: Schützenbruder hat Patronen im Portemonnaie: Luftsicherheitsgesetz steht über Vereinssatzung ...
Bremen (ots) - Flughafen Bremen, 19.01.2010
Bundespolizisten haben bei der Luftsicherheitskontrolle am Bremer Flughafen zwei Kleinkaliberpatronen in der Geldbörse eines 32-jährigen Mannes aus Goldenstedt entdeckt. Sie wurden sichergestellt. Der Mann wollte am Dienstagvormittag nach Paris fliegen.
Abgesehen davon, dass Patronen nicht im Handgepäck transportiert werden dürfen, konnte der Mann auch keine Waffenbesitzkarte nebst Munitionserwerbsberechtigung vorweisen.
Seine folgende Erklärung erheiterte die Bundespolizisten, zog aber trotzdem eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Luftsicherheitsgesetz nach sich.
Der 32-Jährige wäre Angehöriger einer Schützenbruderschaft. Wenn beim Zusammentreffen in einer Gastwirtschaft ein Vereinsmitglied eine Patrone auf den Tisch stellen würde, müssten alle anderen anwesenden Vereinsmitglieder ebenfalls eine Patrone auf den Tisch stellen. Wer keine hat, müsste den anderen eine Runde ausgeben. Das sähe die Vereinssatzung vor. Darum hätte er stets die Patronen in der Geldbörse.
Dazu bemerkte der Leiter der Bundespolizeiinspektion Bremen, Polizeidirektor Jörg Einemann, dass das Waffengesetz und das Luftsicherheitsgesetz die Regeln einer Vereinssatzung bei der Luftsicherheitskontrolle außer Kraft setzen ...
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