BPOL-HH: Betrunkene Männer attackieren türkische Reinigungskraft - Gewahrsamnahme durch Bundespolizei im Bahnhof Altona-

Hamburg (ots) - Betrunkene Männer attackieren türkische Reinigungskraft - Gewahrsamnahme durch Bundespolizei im Bahnhof Altona-

Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei attackierten und beleidigten zwei betrunkene Männer (27,50) am 15.02.2013 gegen 12.30 Uhr eine Reinigungskraft (w.40) während ihrer Tätigkeit in einem Parkhaus am Bahnhof Altona. Atemalkoholtests bei den Beschuldigten ergaben Werte von 4,73 bzw. 2,43 Promille.

Die polnischen Staatsangehörigen saßen während der Reinigungsarbeiten im Erdgeschoß vor den Fahrstühlen in dem Parkhaus. Nachdem die Reinigungskraft die Männer bat aufzustehen, um den Boden vor den Fahrstühlen reinigen zu können, wurde die Frau umgehend auf übelste Weise beleidigt. Der türkischen Staatsangehörigen wurden zunächst Schläge angedroht; im weiteren Verlauf wurde die Frau mit übelsten Schimpfwörtern und mit ausländerfeindlichen Worten beleidigt. Eingeschüchtert ignorierte die Geschädigte die weiteren Beschimpfungen. Im weiteren Verlauf äußerten die Beschuldigten, dass sie sexuelle Handlungen mit der Geschädigten durchführen möchten. Völlig unerwartet wurde die Frau dann durch die beiden Männer an den Oberarmen gepackt. Im weiteren Verlauf versuchten die Beschuldigten die Reinigungskraft eine Treppe zum Kellerbereich hinunter zu stoßen. Die Frau konnte sich befreien und flüchtete zum nahegelegenen Bundespolizeirevier im Bahnhof Altona. Die polnischen Staatsangehörigen konnten anschließend durch Bundespolizisten in Gewahrsam genommen werden. Nach Zuführung zum Bundespolizeirevier ergaben durchgeführte Atemalkoholtests folgende Ergebnisse:

   - 1. Person (27): 4,73 Promille -
   - 2. Person (50): 2,43 Promille - 

Der 27-Jährige wurde umgehend mit einem Rettungswagen zur Ausnüchterung in ein Krankenhaus verbracht. Der 50-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.

Gegen beide Beschuldigten leiteten Bundespolizisten entsprechende Strafverfahren ein.

Die Geschädigte war sichtlich geschockt und wurde von ihrer Tochter nach Hause begleitet. Um ggf. eine professionelle Aufarbeitung des Vorfalls zu gewährleisten wurde der Frau ein Flyer mit entsprechender Kontaktadresse zum Opferschutz ausgehändigt.

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