BPOL-HH: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - Beschuldigter wird dem Haftrichter vorgeführt-

Bundespolizeiinspektion Hamburg: BPOL-HH: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen -
Beschuldigter wird dem Haftrichter vorgeführt-
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Symbolfoto einer Festnahme- Foto: Bundespolizei-

Hamburg (ots) - Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen - Beschuldigter wird dem Haftrichter vorgeführt-

Am 19.02.2012 gegen 21.45 Uhr zeigte ein Mann (55) nach einer Personalienkontrolle im Bahnhof Altona gegenüber eingesetzten Bundespolizisten eine verfassungswidrige Grußform durch Anheben des rechten Armes. Weiterhin rief der Beschuldigte in diesem Zusammenhang lautstark eine verfassungswidrige Parole. Die eingesetzten Bundespolizisten nahmen den Mann ohne festen Wohnsitz fest und wurden während der Zuführung zum Bundespolizeirevier im Bahnhof auf übelste Weise beleidigt und bedroht. Die Überprüfung der Personalien ergab insgesamt vier Ausschreibungen diverser Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung wegen Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen, Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung. Weiterhin ist der Beschuldigte polizeilich als gewalttätig und "Gewalttäter Rechts" registriert.

Gegen den Beschuldigten leiteten Bundespolizisten entsprechende Strafverfahren (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung, Beleidigung, Leistungserschleichung) ein.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgte am 20.02.2012 die Zuführung des 55-Jährigen zur Vorführung beim zuständigen Haftrichter.

Hinweis: Die Personalienkontrolle erfolgte, nachdem Sicherheitsdienstmitarbeiter den Beschuldigten in einer S-Bahn der Linie S 3 zwischen der Station Langenfelde und dem Bahnhof Altona ohne Fahrschein angetroffen hatten. Zur Feststellung der Personalien wurde die Bundespolizei angefordert.

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