BPOL-HH: Zigarette wird Gesuchtem zum Verhängnis-
Hamburg (ots) - Zigarette wird Gesuchtem zum Verhängnis-
Das verbotene Rauchen einer Zigarette wurde einem per Haftbefehl gesuchtem Hamburger am 01.02.2012 im Bahnhof Altona zum Verhängnis. Gegen 17.35 Uhr wies eine Streife der Bundespolizei den Mann nicht nur auf das Rauchverbot hin, sondern kontrollierte auch die Personalien fahndungsmäßig. Ergebnis: Ausschreibung zur Festnahme-
Der Verurteilte wurde seit Mitte August 2010 mit zwei Haftbefehlen (Diebstahl, mehrere Fälle von Leistungserschleichungen) gesucht. Geforderte Geldstrafen(insgesamt 1165 Euro) hatte der 42-Jährige nicht gezahlt, war bislang "untergetaucht" und sollte jetzt eine Freiheitsstrafe von 142 Tagen verbüßen.
Zur Abwendung der Haftstrafe blieb dem Gesuchten nur noch die Möglichkeit die gesamte Geldstrafe zu begleichen. Über 365 Euro "Eigenkapital" verfügte der Hamburger; eine Familienangehörige zahlte wenig später die restlichen 800 Euro ein.
Somit blieb dem Mann die Freiheitsstrafe erspart; nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen erfolgte die Entlassung.
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