BPOL-HH: Hohe Haftstrafe für Schleuser - Hamburger Landgericht verkündet Urteil - Bundespolizei und Staatsanwaltschaft erfolgreich im Einsatz gegen organisierte Schleuser - und Falschgeldkriminalität -
Hamburg (ots) - Hohe Haftstrafe für Schleuser - Hamburger Landgericht verkündet Urteil - Bundespolizei und Staatsanwaltschaft erfolgreich im Einsatz gegen organisierte Schleuser - und Falschgeldkriminalität -
In einem Ermittlungsverfahren der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg und der Staatsanwaltschaft gegen die organisierte Schleuser - und Falschgeldkriminalität verkündete das Landgericht Hamburg am 04.02.2010 in erster Instanz das Urteil gegen einen 34-jährigen Mann. Der iranische Staatsangehörige wurde zu vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßiger Einschleusung von Ausländern, Falschgeldkriminalität sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis (23 Fälle) verurteilt.
Seit Oktober 2008 führte die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen drei Beschuldigte wegen des dringenden Tatverdachts der gewerbsmäßigen Einschleusung von Ausländern, gewerbsmäßigen Urkundenfälschung, gewerbsmäßigen Hehlerei und Geldfälschung durch.
In diesem Zusammenhang vollstreckten die Staatsanwaltschaft Hamburg und die Bundespolizei am 17.03.2009 drei Haftbefehle und durchsuchten 15 Objekte in Hamburg, Hannover, Osnabrück und Schneverdingen. Weiterhin konnte durch die Bundespolizei umfangreiches Beweismaterial und 30.000 Euro Falschgeld sichergestellt werden.
(Siehe hierzu Pressemitteilung der BPOLI HH vom 18.03.2009 : Presseportal - ots - 10.42 Uhr)
Intensive Anschlussermittlungen der Bundespolizei im Zusammenhang mit dem sichergestellten Falschgeld führten auf die Spur von zwei weiteren dringend Tatverdächtigen. Nach damaligen Erkenntnissen waren die Beschuldigten bei der Verschaffung des Falschgeldes eingebunden.
In einem weiteren Einsatz gegen die Falschgeldkriminalität vollstreckten Bundespolizisten am 14.07.2009 zwei Haftbefehle gegen zwei Beschuldigte im Hamburger Stadtgebiet. (Siehe hierzu Pressemitteilung der BPOLI HH vom 14.07.2009 : Presseportal - ots - 16.09 Uhr)
Das Landgericht Hamburg verkündete in erster Instanz am 11.11.2009 zunächst die Urteile gegen vier Haupttäter (43,43,54,59).
Zwei Angeklagte wurden zu Freiheitsstrafen von drei bzw. vier Jahren verurteilt. In den weiteren Urteilen wurden Bewährungsstrafen (1 Jahr 8 Monate /1 Jahr 10 Monate verbunden mit einer Geldstrafe in der Höhe von 4000 Euro) ausgesprochen.
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