Düsseldorf (ots) - Das gute Gedächtnis eines Bundespolizeibeamten führte am Flughafen Düsseldorf zur Festnahme einer gesuchten Person. Der Polizeibeamte erkannte auf seiner Streife im Flughafenterminal einen Mann wieder, den er bereits im April schon überprüft hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten ihn schon mehrere Staatsanwaltschaften zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, da gegen ihn in mehreren Fäl-len ermittelt wurde und er für die Gerichtsbarkeit nicht zu erreichen war. Den guten Rat des Bundespolizisten, sich bei der Staatsanwaltschaft zu melden, hatte er aber nicht befolgt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte den 41-jährigen polnischen Staatsbürger jetzt zur Festnahme ausgeschrieben, weil er die 600.- EURO Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Er wurde in die JVA Düsseldorf eingeliefert, wo er die Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verbüßen muss.
Den gleichen Weg musste auch ein 43-jähriger griechischer Staatsbürger antreten, als er sich aus England kommend zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle meldete. Die Bundespolizisten stellten fest, dass auch er seine Geldstrafe, in einer Gesamthöhe von 825.- EURO, nicht bezahlt hatte und deshalb von der Staatsanwaltschaft Wuppertal zur Festnahme ausgeschrieben war. Seine Versuche, dass Geld über Bekannte aufzubringen, blieben leider ohne Erfolg, weshalb auch er den Weg in die JVA antreten musste.
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