BPOLD STA: Bundespolizei informiert: Verbot der Mitnahme von Glasbehältnissen und pyrotechnischen Gegenständen beim Fußballspiel SC Preußen Münster-VfL Osnabrück, am 25.02.2012

Münster, Osnabrück (ots) - Für das Fußballspiel SC Preußen Münster - VfL Osnabrück am 25.02.2012 hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen. Gegenstand dieser Verfügung ist ein Verbot der Mitnahme von Glasflaschen / Glasbehältnissen und pyrotechnischen Gegenständen in der Zeit von 09:00 Uhr - 13:00 Uhr und 16:00 Uhr - 21:00 Uhr.

Der Geltungsbereich umfasst in der Zeit von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr die Entlastungs- und Regelzugverbindungen auf den Strecken: Osnabrück - Münster; Osnabrück - Rheine - Münster; Osnabrück - Minden - Münster;

sowie in der Zeit von 16:00 Uhr - 21:00 Uhr die Entlastungs- und Regelzugverbindungen auf den Strecken: Münster - Osnabrück; Münster - Rheine - Osnabrück; Münster - Minden - Osnabrück;

sowie die an der Bahnstrecke liegenden Bahnhöfe und Haltepunkte.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die die Zugverbindungen auf den angegebenen Strecken, sowie die angegebenen Haltepunkte/ Bahnhöfe nutzen. Es ist verboten, Glasflaschen / Glasbehältnisse, sowie pyrotechnische Gegenstände mit sich zu führen.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch die Bundespolizei überwacht. Bei Zuwiderhandlung oder Weigerungen kommt ein Platzverweis für die betreffende Zugverbindung und die Anregung eines Beförderungsausschlusses durch das Eisanbahnverkehrsunternehmen aufgrund der Gefährdung Mitreisender in Betracht.

Die Allgemeinverfügung tritt am 25. Februar 2012 in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Verkehrsleitung, bedingt durch die umfangreichen Umbauarbeiten im Hauptbahnhof Münster, die dortige Schließfachanlage nicht genutzt werden kann.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Münster
Wolfgang Amberge
Telefon: 0251 60987-3
E-Mail: bpoli.muenster.presse@polizei.bund.de

Schaumburgstraße 13
48145 Münster

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