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Grüner Pfeil
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POL-WHV: "Grünpfeilschild" - Regelung
viele Verstöße in Wilhelmshaven

    Wilhelmshaven (ots) - "Grünpfeilschild" - Regelung / viele Verstöße in Wilhelmshaven

Vor ca. fünf Jahren wurde in Wilhelmshaven an der Ampelkreuzung Flutstraße/Niedersachsendamm das erste Grünpfeilschild (ein grüner Pfeil auf schwarzem Grund) an der untergeordneten Einmündung aus Richtung Voslapp installiert. Anfang 2007 folgten eine solche Regelung auch an den Kreuzungen Peterstraße/Grenzstraße, Rathausplatz/ Bismarckstraße und Bismarckstraße / Heppenser Straße. Dieses Grünpfeilschild erlaubt Kraftfahrern, aus dem rechten Fahrstreifen auch dann nach rechts abzubiegen, wenn die Ampel an sich "Rot" zeigt. Allerdings ist dieses Verhalten an einige Bedingungen geknüpft, die offenbar immer noch nicht jedem Kraftfahrer bekannt zu sein scheinen.

So wurden am gestrigen Tag durch die Polizei Wilhelmshaven bei einer Rotlichtüberwachung am Rathausplatz innerhalb von zwei Stunden insgesamt 23 Verstöße im Zusammenhang mit dem Grünpfeilschild festgestellt: Dabei war festzustellen, dass die überwiegende Mehrzahl der Kraftfahrer bei Nutzung dieser Regelung ohne anzuhalten zügig weiterfuhr und abbog. Da dieses Abbiegen mit einem erhöhten Risiko durch Querverkehr verbunden ist, schreibt der Gesetzgeber vor, dass vor dem Abbiegen bei Rot zunächst unbedingt angehalten werden muss. Hierdurch soll ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn erreicht werden, weil der Fahrzeugführer durch Anhalten in stärkerem Maße die freigegebenen Verkehrsrichtungen beobachten kann, als beim Abbiegen ohne Fahrtunterbrechung. Er muss sich dabei so verhalten, dass eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist.

Es gelten hier ähnliche Maßstäbe wie bei einem Stopp-Schild!

Zu halten ist dort, wo der Schutz der durch die Ampelregelung bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer (Fußgänger/Radfahrer/Querverkehr) gewährleistet ist, also z.B. vor einer Fußgängerfurt.

Der Grünpfeil signalisiert somit keine freie Fahrt, sondern gestattet das Rechtsabbiegen nur dann, wenn auf alle Verkehrsteilnehmer Rücksicht genommen wird.

Nicht Anhalten an der Haltelinie wird mit einem Bußgeld von 70,- Euro, bei Behinderung bzw. Gefährdung des Fahrzeug- oder Fußgängerverkehrs wird ein Verstoß dann sogar mit 100,- bis 150,- Euro sowie jeweils 3 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressesprecher
Klaus-R. Harms
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de