POL-VER: Alkoholisierte Camper im Schlaf bestohlen, Sicherheitsglas hielt ein Einbruchsversuch stand, Wechselgeldkasse gestohlen, Seit vier Jahren ohne Führerschein
Landkreis Verden (ots) -
Alkoholisierte Camper im Schlaf bestohlen Achim (jme). Eine kleine Privatfeier, die zwei junge Männer am Samstagabend unterhalb der Achimer Weserbrücke veranstaltet haben, hat für beide ein unangenehmes Nachspiel. Während sie sich zu später Stunde und nicht mehr ganz nüchtern in ihr Wohnmobil zurückzogen, entwendeten Unbekannte ihre gesamte Musikanlage inklusive eines 2,4 kw Notstromaggregates der Firma Einhell. Insgesamt entstand dadurch ein Schaden von mehreren Tausend Euro. Die Polizei ermittelt wegen Diebstahls unter den Fetengästen. Sicherheitsglas hielt ein Einbruchsversuch stand Achim (jme). Der Versuch eines bislang unbekannten Täters, in die Büroetage einer Baufirma im Uesener Industriegebiet einzusteigen, ist in der Nacht zu Sonntag schief gegangen. Das Sicherheitsglas eines Oberlichtes hielt dem Einbruchsversuch stand. Daraufhin suchte der Täter das Weite. Zurück ließ er einen Schaden in Höhe von rund 500 Euro. Die Beamten ermitteln wegen versuchten schweren Diebstahls und suchen in diesem Zusammenhang nach Zeugen, die verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben. Wechselgeldkasse gestohlen Oyten (jme). Aus einem Blumengeschäft in der Straße Wehlacker haben Unbekannte in der Nacht zu Montag ein paar Euro Wechselgeld erbeutet. Der Einbruch ereignete sich gegen 03.15 Uhr. Zuvor hatten die Täter eine Seitentür des Geschäftes mit brachialer Gewalt aufgehebelt. Seit vier Jahren ohne Führerschein Oyten (jme). Beamte des Einsatz- und Streifendienstes der Langwedeler Autobahnpolizei haben am Sonntagnachmittag auf der A1 bei Oyten einen 59-jährigen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, der schon seit vier Jahren gar keinen Führerschein mehr hat. Der war ihm nämlich wegen Alkohol am Steuer entzogen worden. Nach Ablauf der Sperrfrist hatte der 59-Jährige keine neue Fahrerlaubnis beantragt. Insofern hätte er den von ihm gefahrenen Wagen gar nicht steuern dürfen. Nun droht nicht nur ihm Ärger. Auch gegen seine ein Jahr jüngere Ehefrau wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Sie hatte die Schwarzfahrt geduldet bzw. nicht verhindert.
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