POL-OL: ++ Zwei 18-Jährige wegen versuchten Raubes in Untersuchungshaft - Ermittlungen hinsichtlich weiterer Personen wegen Einbruchsdelikten ++ Verkehrskontrollen an der Nadorster Straße ++

Oldenburg (ots) - ++ Zwei 18-Jährige wegen versuchten Raubes in Untersuchungshaft - Ermittlungen hinsichtlich weiterer Personen wegen Einbruchsdelikten ++

Im Rahmen von Ermittlungen wegen Verdachts der Begehung von Raub- bzw. Einbruchsdelikten hinsichtlich einer Gruppe von mindestens vier Heranwachsenden fanden am Mittwoch Wohnungsdurchsuchungen statt - zwei weitere 18-Jährige befinden sich in Untersuchungshaft.

In den frühen Morgenstunden wurden fünf Wohnungen in Oldenburg sowie eine im Landkreis Oldenburg von der Polizei durchsucht. Es konnten verschiedene Elektroartikel, Kameras, Mobiltelefone und Laptops sichergestellt werden. Es besteht der Verdacht, dass es sich dabei um Diebesgut aus begangenen Einbrüchen handelt. Es gibt Hinweise darauf, dass die vier 18- und 19-jährigen Beteiligten der Gruppe für die Begehung von mindestens 12 Einbrüchen bzw. für eine Raubtat seit September 2011 in Frage kommen. Die Ermittlungen dauern insofern noch an.

Gegen zwei weitere 18-jährige beantragte die Staatsanwaltschaft Oldenburg gestern Haftbefehle wegen Verdachts des versuchten Raubes, welche vom Amtsgericht erlassen wurden. Hintergrund ist der versuchte Raub auf einen Kiosk in Oldenburg am 17.12.2011. Die Beschuldigten haben diese Tat eingeräumt.

++ Verkehrskontrollen an der Nadorster Straße ++

Am Donnerstag kontrollierte die Polizei Auto- und Radfahrer an der Nadorster Straße. Die uniformierten Beamten schauten sich ab 07:30 Uhr die Verkehrssituation Ecke Lambertistraße an. Dort stellten sie innerhalb einer Stunde fünf Fahrradfahrer fest, die ohne funktionstüchtige Lichtanlage unterwegs waren und dafür jeweils EUR 10,- Verwarngeld zahlten. Ein Autofahrer missachtete die dortige Grünpfeilregelung, indem er bei Rotlicht ohne den Wagen zu stoppen die Haltelinie überfuhr und abbog. Diesbezüglich wurde eine Anzeige geschrieben, welche eine Bußgeld in Höhe von EUR 70,- sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister nach sich ziehen dürfte. Eine weitere Kontrollmaßnahme an der Nadorster Straße von 11 Uhr bis 12 Uhr ergab, dass elf Autofahrer wegen Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes EUR 30,- Verwarngeld zahlen mussten. Ein Autofahrer erwartet ein Bußgeld in Höhe von EUR 40,- und ein Punkt im Verkehrszentralregister, da er während der Autofahrt telefonierte. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass als Verkehrsteilnehmer sowohl das richtige Verhalten als auch die richtige technische Beschaffenheit des Fahrzeuge von hoher Wichtigkeit für die eigene Sicherheit und die der anderen ist.

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Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland
Pressesprecher, Kriminaloberkommissar
Markus Scharf
Telefon: 0441 790 4004
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