POL-DH: +++ Erneut Gewinnversprechen im Landkreis Diepholz aufgetaucht - Polizei warnt vor Teilnahme an unseriösen "Kaffeefahrten" +++

Diepholz (ots) - Erneut sind im Landkreis Diepholz Gewinnversprechen per Post an eine Vielzahl von Haushalten geschickt worden. Mehrere Betroffene haben sich bereits an die Polizei gewandt.

Die Polizeiinspektion Diepholz warnt daher die Bevölkerung im Landkreis: "Das Versprechen von Geldgewinnen, Sachpreisen oder Geschenken, die im Rahmen einer Busfahrt übergeben werden sollen und die Verwendung einer Postfachadresse können untrügliche Zeichen für eine unseriöse Kaffeefahrt sein."

Insbesondere Senioren sind die Zielgruppe, da diese besonders leicht zu Käufen vollkommen überteuerter oder nutzloser Produkte bewegt werden kann. Denn schnell wird aus dem Ausflug eine Verkaufsveranstaltung mit zweifelhaften Methoden. Dort werden die Teilnehmer oftmals von Verkäufern geschickt unter Druck gesetzt und dazu gedrängt, Kaufverträge abzuschließen.

Zudem versuchen unseriöse Verkäufer das Widerrufsrecht zu unterlaufen. Dieses erlaubt es, bei Kaffeefahrten oder ähnlichen Veranstaltungen geschlossene Kaufverträge binnen 14 Tage zu widerrufen. Windige Vertreter nehmen dann Bestellungen ohne Datumsangabe auf und können diese später rückdatieren - die Widerrufsfrist ist damit schnell verflogen.

Mit den folgenden Tipps der Polizei können sich ältere Menschen vor den Tricks der Verkäufer schützen:

   - Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben.
     Unterschriften sind nie "reine Formsache". 
   - Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Ein 
     fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres 
     Widerrufsrechts. 
   - Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und 
     Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind. 
   - Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen 
     schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei
     Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer. 
   - Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins 
     Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, 
     Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen 
     durchgeführt wurden. 

Rückfragen bitte an:

Andrik Hackmann
Polizeiinspektion Diepholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
 
Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104)
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