POL-DEL: Landkreis Oldenburg: "Wenn die Peitsche knallt" +++ Polizei warnt vor unzulässigen Kremserfahrten

Delmenhorst (ots) - Mit dem Sommeranfang sind sie wieder zu sehen. Die Kremserfahrten. Wer kennt nicht die Gespanne mit Pferd und Planwagen, dem sogenannten Kremser. Doch bei allem Spaß, den eine solche Kutschfahrt macht, sind sie aus Sicht der Polizei nicht ganz unproblematisch.

Polizeihauptkommissar Bernd Bruns, Leiter der Polizeistation Wardenburg: "Die Polizei möchte nicht der Spielverderber sein, sondern vielmehr auf die Gefahren hinweisen."

Das Problem beginnt dann, wenn statt Pferd ein Traktor als Zugfahrzeug benutzt wird. Dann greift Paragraph 21 der Straßenverkehrsordnung, der u. a. besagt, dass die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen verboten ist und auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern niemand mitgenommen werden darf.

Solange es "gut geht", will keiner was von dem Problem hören. Aber was passiert, wenn ein Unfall geschieht? Was passiert dann dem Fahrer? Welche strafrechtlichen Ermittlungen drohen ihm, wenn eine Person auf dem Kremser verletzt wird? Ganz zu Schweigen von zivilrechtlichen Ansprüchen, die dann auf den Verantwortlichen zukommen können.

Mathias Kutzner

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