POL-SO: Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Arnberg und der Polizei Soest zu den Demonstrationsveranstaltungen am kommenden Samstag in Soest

Soest (ots) - In den unterschiedlichsten Medien werden rechtliche Interpretationen bezüglich der Zulässigkeit von sogenannten "friedlichen Blockaden" dargestellt. Es wird der Eindruck vermittelt, die friedliche Blockade des Aufzuges der Rechten am Samstag in Soest stelle keine Straftat dar, sondern sei vielmehr friedliches Mittel demokratischer Meinungsäußerung. Diese Aussage ist falsch. Vielmehr stellt die Blockade eines bestätigten Aufzuges grundsätzlich eine Straftat nach dem Versammlungsgesetz dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Zudem ist bereits der öffentliche oder in einer Versammlung vorgenommene Aufruf zu Straftaten, wie auch der nach Blockaden von nicht verbotenen Versammlungen, strafbar. Diese Rechtsauffassung vertritt auch das Oberlandesgericht Hamm in einem Beschluss von Februar 2011. Davon werden daher auch Aufrufe erfasst, den Aufzug der Rechten am 11.02. 2012 durch unsere Stadt zu verhindern. Auf Grund des in Deutschland geltenden Legalitätsprinzips sind Polizei und Staatsanwaltschaft verpflichtet, von Amts wegen, das heißt ohne jeglichen Ermessensspielraum, Straftaten zu verfolgen und demzufolge Strafanzeigen zu erstatten. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei rufen alle Demonstrationsteilnehmer zu friedlichen Protesten mit demokratischen Mitteln auf.

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