Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
48-jähriger Slowake und 19-jähriger Deutscher müssen hinter Gitter
Regensburg (ots) - Gleich zweimal klickten am Freitag (27. Januar) am Hauptbahnhof in Regensburg die Handschellen.
Am frühen Freitagabend hat eine Streife der Bundespolizei Regensburg einen 48-jährigen Slowaken verhaftet. Dieser war mit dem Zug von Passau nach Regensburg gefahren. Bei einer Kontrolle durch den Zugbegleiter konnte der betrunkene Mann weder einen Fahrschein vorweisen noch verfügte er über ausreichend Bargeld, um die fällige Fahrpreisnacherhebung zu bezahlen. Die hinzugezogene Streife der Bundespolizei stellte bei der Überprüfung des Schwarzfahrers fest, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nach dem Slowa-ken seit Mitte Dezember letzten Jahres mit Haftbefehl suchte. Der Mann war wegen Diebstahls mit Waffen verurteilt worden und hatte noch eine Restfreiheitsstrafe von 80 Tagen zu verbüßen. 100 Tage hatte er bereits in der Un-tersuchungshaft abgesessen. Eine Atemalkoholkontrolle ergab, dass der Slowake bei seiner Festnahme mit 3,28 Promille erheblich betrunken war. Ein Arzt musste deshalb zunächst die Haftfähigkeit feststellen. Danach brachten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Regensburg.
Als Fahnder der Bundespolizei wenige Stunden später einen jungen Mann in der Schalterhalle des Regensburger Hauptbahnhofs kontrollierten, stellten sie fest, dass der 19-jährige Regensburger mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Der junge Mann hatte zwei gegen ihn verhängte Bußgeldbescheide der Stadt Re-gensburg nicht bezahlt und auch die durch das Amtsgericht (AG) Regensburg ange-ordnete Erzwingungshaft nicht angetreten. Das AG Regensburg hatte deshalb zwei Haftbefehle zur Vollstreckung der Erzwingungshaft von fünf und zehn Tagen erlas-sen. Die Beamten verbrachten den 19-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Regensburg. Mit dem Verbüßen der Erzwingungshaft ist die Geldbuße aber nicht abgegolten. Die Zahlung der Geldbuße soll durch die Haft vielmehr erzwungen werden. Sollte sich der junge Mann weiterhin weigern, die Geldbußen in Höhe von insgesamt 230 Euro einschließlich der entstandenen Kosten zu bezahlen, wird sich das Gericht erneut mit ihm beschäftigen.
Rückfragen bitte an: Josef Pongratz Bundespolizeiinspektion Waldmünchen An der Walk 3 | 93449 Waldmünchen Telefon: 09972 94 08 105 E-Mail: bpoli.waldmuenchen.controlling@polizei.bund.de Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen verrichten ihren Dienst am Inspektionssitz in Waldmünchen sowie in den nachgeordneten Bundespolizeirevieren Furth i. W. und Regensburg (Bahnhof). Der Zuständigkeitsbereich der Dienststelle umfasst die Landkreise Cham, Schwandorf, Amberg-Sulzbach, Regensburg, Neumarkt und Kelheim sowie die kreisfreien Städte Regensburg und Amberg. Zu den Kernaufgaben der Inspektion gehören die Binnengrenzfahndung und die Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden. Die Waldmünchener Bundespolizisten bekä¬mpfen grenzüberschreitende Kriminalität in enger Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei sowie dem Zoll. Im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich ist die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen zuständig für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf den Bahnlinien und Bahnhöfen der südlichen Oberpfalz.


