Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
48-jähriger Slowake und 19-jähriger Deutscher müssen hinter Gitter

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Symbolfoto Bundespolizei

Regensburg (ots) - Gleich zweimal klickten am Freitag (27. Januar) am Hauptbahnhof in Regensburg die Handschellen.

Am frühen Freitagabend hat eine Streife der Bundespolizei Regensburg einen 48-jährigen Slowaken verhaftet. Dieser war mit dem Zug von Passau nach Regensburg gefahren. Bei einer Kontrolle durch den Zugbegleiter konnte der betrunkene Mann weder einen Fahrschein vorweisen noch verfügte er über ausreichend Bargeld, um die fällige Fahrpreisnacherhebung zu bezahlen. Die hinzugezogene Streife der Bundespolizei stellte bei der Überprüfung des Schwarzfahrers fest, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth nach dem Slowa-ken seit Mitte Dezember letzten Jahres mit Haftbefehl suchte. Der Mann war wegen Diebstahls mit Waffen verurteilt worden und hatte noch eine Restfreiheitsstrafe von 80 Tagen zu verbüßen. 100 Tage hatte er bereits in der Un-tersuchungshaft abgesessen. Eine Atemalkoholkontrolle ergab, dass der Slowake bei seiner Festnahme mit 3,28 Promille erheblich betrunken war. Ein Arzt musste deshalb zunächst die Haftfähigkeit feststellen. Danach brachten ihn die Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Regensburg.

Als Fahnder der Bundespolizei wenige Stunden später einen jungen Mann in der Schalterhalle des Regensburger Hauptbahnhofs kontrollierten, stellten sie fest, dass der 19-jährige Regensburger mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Der junge Mann hatte zwei gegen ihn verhängte Bußgeldbescheide der Stadt Re-gensburg nicht bezahlt und auch die durch das Amtsgericht (AG) Regensburg ange-ordnete Erzwingungshaft nicht angetreten. Das AG Regensburg hatte deshalb zwei Haftbefehle zur Vollstreckung der Erzwingungshaft von fünf und zehn Tagen erlas-sen. Die Beamten verbrachten den 19-Jährigen in die Justizvollzugsanstalt Regensburg. Mit dem Verbüßen der Erzwingungshaft ist die Geldbuße aber nicht abgegolten. Die Zahlung der Geldbuße soll durch die Haft vielmehr erzwungen werden. Sollte sich der junge Mann weiterhin weigern, die Geldbußen in Höhe von insgesamt 230 Euro einschließlich der entstandenen Kosten zu bezahlen, wird sich das Gericht erneut mit ihm beschäftigen.

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Josef Pongratz
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen
An der Walk 3 | 93449 Waldmünchen 
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Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen verrichten ihren 
Dienst am Inspektionssitz in Waldmünchen sowie in den nachgeordneten 
Bundespolizeirevieren Furth i. W. und Regensburg (Bahnhof). 
Der Zuständigkeitsbereich der Dienststelle umfasst die Landkreise 
Cham, Schwandorf, Amberg-Sulzbach, Regensburg, Neumarkt und Kelheim 
sowie die kreisfreien Städte Regensburg und Amberg. Zu den 
Kernaufgaben der Inspektion gehören die Binnengrenzfahndung und die 
Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden. Die Waldmünchener 
Bundespolizisten bekä¬mpfen grenzüberschreitende Kriminalität in 
enger Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei 
sowie dem Zoll. Im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich ist die 
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen zuständig für Gefahrenabwehr und 
Strafverfolgung auf den Bahnlinien und Bahnhöfen der südlichen 
Oberpfalz.