BPOL-KS: Betrunkener zieht die Notbremse
Großen Linden (Landkreis Gießen) (ots) - Weil er sein Gepäck auf dem Bahnsteig hat stehen lassen, zog ein unter Alkoholeinfluss stehender Mann, nach der Abfahrt in Großen Linden, mehrfach die Notbremse. Der Vorfall ereignete sich im Regionalexpress von Gießen nach Frankfurt/ Main am gestrigen Abend gegen 23.30 Uhr.
Gegenüber den Beamten vom Bundespolizeirevier Gießen äußerte der 56-Jährige aus Friedberg, er wollte, dass der Zug wieder zurück fährt.
Durch den Vorfall erhielt der Nahverkehrszug 35 Minuten Verspätung. Reisende wurden durch die Zwangsbremsung zum Glück nicht verletzt.
Gegen den 56-Jährigen hat die Bundespolizeiinspektion Kassel ein Strafverfahren wegen des Missbrauchs von Nothilfemitteln eingeleitet.
Hinweis der Bundespolizei:
Eine Notbremse ist eine technische Vorrichtung zur Auslösung einer sofortigen Bremsung, um eine Gefahr abzuwenden. Das Auslösen der Notbremse ohne triftigen Grund ist in aller Regel strafbar, da es bei Zügen durch die abrupte Abbremsung zu Gefährdungen der anderen Reisenden kommen kann. Die vorsätzliche und nicht erforderliche Betätigung einer Notbremse wird als Vergehen geahndet (vgl. § 145 StGB).
Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Kassel Benny Roob Telefon: 0561/81616-1010 Mobil: 0172/8101945 E-Mail: bpoli.kassel.presse@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de

