POL-OLD: +++Großkontrolle auf den Autobahnen A 1, A 27 und Bundestrassen +++ Polizei kontrolliert gewerblichen Güter- und Personenverkehr +++ Beanstandungsquote von fast 50 % +++
Oldenburg (ots) - Oldenburg/Wildeshausen.
Im Rahmen einer länder- und staatenübergreifenden Verkehrskontrolle, die am Dienstag, den 11. Oktober 2011, in der Zeit von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr stattfand, kontrollierten Beamtinnen und Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion (PD) Oldenburg insgesamt 185 Fahrzeuge. Dabei gab es bei 90 Fahrzeugen Grund zur Beanstandung.
Der Schwerpunkt der Kontrolle lag in der Überwachung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs. Darüber hinaus wurden ebenfalls Kleintransporter(sog. "Sprinterklasse") in die Kontrolle mit einbezogen.
Die Kontrollen fanden stationär auf der Autobahn A1 (Tank- und Rastanlage Wildeshausen Nord und Süd) und mobil auf der A 27 so wie den angrenzenden Bundesstraßen statt. Die zu überprüfenden Verkehrsteilnehmer wurden von Motorrad- bzw. Pkw-Streifen aus dem fließenden Verkehr heraus selektiert und den jeweiligen Kontrollteams zugeführt.
Den Schwerpunkt der festgestellten Verstöße bildeten die Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, mangelhafte Ladungssiche-rung/Überladung, sowie zum Teil erhebliche technische Mängel an den Fahrzeugen. In einem Fall wurde Drogenkonsum festgestellt. Insgesamt durften 19 Fahrer ihre Fahrt vorerst nicht fortsetzen.
Die hohe Beanstandungsquote zeigt die Notwendigkeit der Fortführung derartiger Kontrollen mehr als deutlich. Durch die zielgerichteten polizeilichen Kontrollen sollen das Entdeckungsrisiko erhöht und letztendlich eine Einstellungs- und Verhaltensänderung der Verantwortlichen bewirkt werden.
Neben speziell ausgebildeten Beamten der PD Oldenburg waren auch Beamte des Zolls, des Gewerbeaufsichtsamtes und Mitarbeiter des Bundesamtes für den Güterverkehr (BAG) eingesetzt. Insgesamt waren ca. 120 Einsatzkräfte an den Kontrollen beteiligt.
Besondere Ereignisse:
Dem Fahrer eines polnischen Sattelzuges musste die Weiterfahrt wegen mangelhafter Ladungssicherung vorläufig untersagt werden. Der Fahrzeugführer war mit 21t Stahlrohren auf dem Weg von Frankreich nach Schweden. Die Ladung war lediglich mit 9 Zurrgurten gesichert. Bei dieser Art der Sicherung (Niederzurren) wären aber 58 Gurte notwendig. Derzeit wird noch darüber nachgedacht, mittels anderer Sicherungsme-thoden eine sichere Weiterfahrt zu ermöglichen.
Umladen hieß es für den Führer eines slowakischen Sattelzuges der seinen Auflieger bis unters Dach mit Kartons beladen hatte. Die lose gestapelten Kartons waren nicht weiter gesichert worden, so dass die instabile Ladung verrutschte. Die lediglich durch die Plane zusammengehalten Kartons ragten fast einen halben Meter über den Fahrzeugrand heraus.
Aufgrund erheblicher technischer Mängel endete die Fahrt eines spanischen Lastzuges noch am Kontrollort. Der 57 jährige deutsche Fahrzeugführer war mit Futtermittelzusätzen auf dem Weg von Spanien nach Flensburg, obwohl der Lastzug kaum noch zu bremsen war. Die Bremsen des Sattelaufliegers waren durch Abklemmen der Bremsleitungen komplett außer Funktion gesetzt worden. Zusätzlich wurde an der Zugmaschine dann auch noch eine gebrochene Bremsscheibe an der Lenkachse festgestellt. Der Fahrer kommentierte den Zustand seines Fahrzeuges mit den Worten: "Das Fahren ging eigentlich noch"!
Wegen eines Defekts an der Bremsanlage musste auch dem Fahrer eines slowakischen Klein-Lkw die Weiterfahrt vorläufig untersagt werden. An dem mit 1,2t Blechteilen beladenen Fahrzeug wurde der Bruch einer Bremsscheibe an der Lenkachse festgestellt.
Bei einem schwedischen Sattelzug der sich auf dem Rückweg von Spanien nach Schweden befand, wurde eine Überladung von rund 13 Prozent, d.h. 5 Tonnen, festgestellt. Von der 47jährigen Fahrerin wurden 135 Euro Sicherheitsleistung einbehalten. Der illegale Gewinn durch die Überladung und den damit eingesparten zusätzlichen Transport dürfte bei ca. 2000 Euro liegen. Gegen die Transportfirma wird daher ein Vermögensabschöpfungsverfahren eingeleitet.
Bei einem Auflieger waren bereits vor einiger Zeit bei der technischen Hauptuntersuchung poröse Bremsschläuche und eine ausgefallene Druckluftanlage bemängelt worden. Trotz dieser gravierenden Mängel wurde das Fahrzeug jetzt zum Transport von 8t technischem Gerät eingesetzt. Dem Fahrer des deutschen Sattelzuges wurde die Weiterfahrt bis zur Reparatur untersagt. Ein Verfahren zur Vermögensabschöpfung soll auch hier betrieben werden.
Einem 33jährigen slowenischen Fahrzeugführer musste die Weiterfahrt wegen Drogenbeeinflussung untersagt werden. Mit seinem Kleintransporter war er auf dem Weg nach Frankreich obwohl er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Eine richterlich angeordnete Blutprobe wurde bei ihm entnommen.
Rückfragen bitte an: Jörg Gebken Polizeidirektion Oldenburg Pressestelle Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg Tel.: 0441/799-1041/-1042/-1044 E-Mail: pressestelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de Homepage: www.polizei-oldenburg.de

