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Mängel in der Ladungssicherung auf der Rastanlage Wildeshausen
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Dateiname:11.03.10GefahrgutkontrolleTG ...
 

POL-OLD: Schwerlastkontrolle auf den Autobahnen A 1 und auf den angrenzenden Bundesstraßen +++ Polizei kontrolliert gewerblichen Güterverkehr und Gefahrguttransporte +++ Beanstandungsquote von fast 45 % +++

    Oldenburg (ots) - oldenburg/wildeshausen. Im Rahmen einer Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs der Regionalen Kontrollgruppe Teilgruppe Süd der Polizeidirektion (PD) Oldenburg am 11. März 2010 wiesen 30 von insgesamt 68 überprüften Kraftfahrzeugen Mängel auf. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von fast 45 %. Fünf Fahrern musste die Weiterfahrt untersagt werden.

    Der Schwerpunkt der Kontrolle lag in der Überwachung der Transporte mit gefährlichen Gütern und Abfällen. Darüber hinaus wurden natürlich auch andere Kraftfahrzeuge der gewerblichen Güterbeförderung  in die Kontrolle mit einbezogen. Für den Bereich der Gefahrguttransporte lag die Beanstandungsquote bei fast 40 %.

    Die Kontrollen fanden in der Zeit von 12.00 Uhr - 19.00 Uhr auf der BAB 1 (Tank- und Rastanlage Wildeshausen Nord und Süd) und mobil auf den Bundesstraßen B 51, B 69, B 72, B 213 und B 214 statt.

    Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, die Ladungssicherheit, Geschwindigkeitsüberschreitungen und technische Mängel waren an der Tagesordnung. Alleine wegen Verstößen gegen die Gefahrgutvorschriften wurden 22 Bußgeldverfahren gegen Fahrer, Halter, Verlader und Verantwortliche eingeleitet. Darüber hinaus werden gegen zwei Fahrer Ermittlungsverfahren wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen (Manipulation am Kontrollgerät) geführt.

    Einige Beispiele:

    Im Rahmen der Kontrolle eines mit Gefahrgut beladenen Sattelzuges aus Spanien wurden diverse gefahrgutrechtliche Verstöße festgestellt. So war z.B. die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert, was sich direkt auf die Verkehrssicherheit des Sattelzuges auswirkte. Die Kontrolle der persönlichen Dokumente des bulgarischen Fahrzeugführers ergab, dass der von ihm benötigte Nachweis der Schulungsbescheinigung für den Transport von Gefahrgut gefälscht war. Mit dieser Schulungsbescheinigung weist der Fahrer seine Kenntnisse über die Besonderheiten des Transportes von Gefahrgütern nach. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung eingeleitet. Eine Sicherheitsleistung von 1200,- Euro wurde festgesetzt. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Eine Kontrolle des Kontrollgeräts ergab, dass zudem der Geschwindigkeitsbegrenzer nicht korrekt eingestellt war. Eine Fachwerkstatt musste diese Einstellung wieder in Ordnung bringen.

    Bei der Kontrolle eines mit Ethanol beladenen Tankfahrzeuges aus Deutschland wurde festgestellt, dass Manipulationen am digitalen Kontrollgerät durchgeführt wurden. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet. Der Sattelzug musste durch eine Fachwerkstatt untersucht werden. Durch die Manipulationen war der Fahrer in der Lage, die erforderlichen Ruhezeiten vorzutäuschen.

    Bei der Kontrolle eines luxemburgischen Gefahrguttransportes, der mit brennbaren Flüssigkeiten beladen war, wurde festgestellt, dass die Ladung nicht gesichert war. Dem deutschen 58-jährigen Fahrer wurde die Weiterfahrt nach Schweden untersagt. Er musste vor Ort umladen lassen. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

    Bei einem Sattelzug im Bereich der Bundesstraßen 72/213 in Cloppenburg wurden erhebliche Mängel an der Bremsanlage festgestellt. Da die Verkehrssicherheit dieses Sattelzuges nicht mehr gegeben war, wurde die Weiterfahrt bis zur Behebung der Mängel untersagt.


Rückfragen bitte an:
Michael Bavendiek
Polizeidirektion Oldenburg
Pressestelle
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/799-1041/-1042/-1044
E-Mail: pressestelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de
Homepage: www.polizei-oldenburg.de