POL-ROW: ++ Berichtigung: Fernfahrerstammtisch zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz ++

    Rotenburg (ots) - ## In den Bericht hat sich einer kleiner Fehler eingeschlichen. Im drittletzten Absatz muss es "vor" statt "seit" heißen. Ich bitte dies wie unten zu ändern! Danke!! ##

    Fernfahrerstammtisch: Auf die Berufskraftfahrer kommt einiges zu (Foto!) ++

    Rotenburg (ots) - Sittensen/A1. Zum 76. Fernfahrerstammtisch hatte die Polizeidirektion Lüneburg am Mittwochabend alle Berufskraftfahrer, Unternehmer und Interessierte in den Autohof Sittensen an der Autobahn 1 eingeladen. Das Thema des Stammtisches lautete "Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz", zu welchem Polizeikommissar Frank Geier von der Polizeiinspektion Celle als Referent gewonnen werden konnte.

          Geier stellte den mehr als 40 Teilnehmern die Neuerungen vor,
die nach und nach in nächster Zeit auf die Lkw-Fahrer und Unternehmer
zukommen. Hat es für das gewerbliche Lenken eines
Schwerverkehrsfahrzeuges bislang ausgereicht, dass die Klasse 2 bzw.
C oder D (Lkw- bzw. Bus-Führerschein) vorhanden ist, so hat sich dies
seit September 2009 deutlich geändert.

          Personen, die seitdem den Lkw-Führerschein erworben haben, um
anschließend bei einer Spedition zu arbeiten, müssen eine
"Grundqualifikation" nachweisen. Diese umfasst neben der dreijährigen
Berufsausbildung eine vierstündige theoretische und eine 3,5-stündige
praktische Prüfung. Eine beschleunigte Grundqualifikation kann durch
Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht bei einer anerkannten
Ausbildungsstätte, sowie der Ablegung einer 90-minütigen
theoretischen Prüfung erworben werden.

          In dieser Prüfung werden den Kraftfahrern fünf Module in den
Bereichen Recht und Dokumente, Sozialvorschriften, Ladungssicherung,
Sicherheit und Wirtschaftlichkeit näher gebracht. Die
Grundqualifikation erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer.

          Für Fahrer, die den Lkw-Führerschein bereits vor dem
10.09.2009 oder den Bus-Führerschein vor dem10.09.2008 besaßen
(Besitzstandswahrung), ist eine Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen
oder Auffrischungsseminaren in den Modulen erforderlich, um weiterhin
als Berufskraftfahrer tätig zu sein. Diese Weiterbildungen müssen
alle fünf Jahre erfolgen, eine Prüfung ist am Ende dieser
Weiterbildung nicht erforderlich.

          Die Thematik sorgte unter den Zuhörern für reges Interesse, da
diese Gesetzesänderung jeden Berufskraftfahrer, aber auch die
Unternehmer betrifft.

          Im Anschluss des Stammtisches lud der Moderator,
Polizeihauptkommissar Oliver Kues zum 77. Fernfahrerstammtisch ein.
Dieser findet am 7. April 2010 in den Räumlichkeiten des Autohofes
Sittensen zum Thema "Digitales Kontrollgerät" statt.

Pressekontakt:
Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Rotenburg
Pressestelle
Detlev Kaldinski
Telefon: 04261/947-104
E-Mail: detlev.kaldinski (at) polizei.niedersachsen.de