POL-LG: Polizeidienststellen der Polizeidirektion Lüneburg kassieren nur noch bargeldlos

Lüneburg (ots) -

 Ordnungshüter der Polizeidirektion Lüneburg werden künftig bei 
festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten keine Verwarngelder mehr 
bar kassieren. Seit dem 01. Juli 2011 sind die Polizisten/innen mit 
Kartenlesegeräten ausgestattet, die es ihnen erlauben, das zu 
bezahlende Verwarngeld mittels einer EC-Karte oder Kreditkarte 
einzuziehen.
Seit der Einführung der Kartenlesegeräte werden Polizeibeamte bei 
Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung grundsätzlich kein Bargeld
mehr annehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen, die 
keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben oder Personen die nicht 
im Besitz einer solchen Karte sind.
Die Zahlung der Verwarngelder mit einer Karte ist bis zu einem Betrag
von 35,- Euro möglich. Ein solches Verwarngeld wird beispielsweise 
bei Verstößen gegen die Gurtpflicht, geringfügigen 
Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch bei Rotlichtverstößen von 
Fahrradfahrern oder Fußgängern verhängt.

Durch das neue bargeldlose Verfahren, einem Teil der 
Innovationsoffensive 2015, werden Verwaltungsabläufe bei der Polizei 
deutlich minimiert. 

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