POL-GS: Goslar: Freiwillige Waffenabgabe - aber richtig !!

    Goslar (ots) - Goslar, 12.11.09

    Bei der Polizei Goslar musste jetzt wieder eine Strafanzeige gegen einen Goslarer gefertigt werden. Der Mann war zur Polizei gekommen und hatte dem wachhabenden Beamten mit den Worten " So etwas will ich nicht im Haus haben, ich habe zwei Kinder" eine Walther P08 samt Munition auf den Tisch gelegt. Die Waffe stammte aus dem Besitz seines kürzlich verstorbenen Vaters. Für ihn und viele andere völlig unverständlich - auch in so einem Fall sieht das Waffengesetz keine Ausnahmeregelung vor, durch das verbotene Führen der Waffe (hier der Transport zur Polizei) machte er sich strafbar. Wobei er nicht der erste Fall in Goslar ist. Zur Zeit laufen in mindestens sieben gleichartigen Fällen Ermittlungen.

    Seit dem Frühjahr wird immer wieder zur freiwilligen Abgabe von Schusswaffen aufgefordert.  Der Amoklauf von Winnenden im März 2009 hat dazu geführt, dass die anfangs zögerlich ins Laufen gekommene Aktion nicht nur immer mehr Fürsprecher gefunden hat. Auch immer mehr Waffenbesitzer melden sich und möchten die Schusswaffen loswerden. Bei den bislang abgegebenen Waffen handelt es sich zum größten Teil um Erbfälle, in denen Ehepartner oder Kinder die Waffen bewusst geerbt oder im Nachlass gefunden hätten. Viele hätten einfach Angst oder auch keine Möglichkeit, die Waffen vorschriftsmäßig, also in Sicherheitsschränken, zu lagern. Auch Jäger und Sportschützen, die ihr Hobby nicht mehr aktiv ausüben, geben vermehrt ihre Waffen ab. Was für den Waffenscheininhaber kein Problem darstellt, entpuppt sich für den Unkundigen aber als rechtlicher Fehltritt. Diese dürfen auf gar keinen Fall die gefundene Waffe persönlich zur Entsorgung bringen. Bei den zuständigen Ämtern von Städten und Landkreis sowie bei den Polizeidienststellen sitzen Berechtigte, die nach Absprache die Waffe beim Besitzer/Finder/Erben abholen. Bringt dieser jedoch die Waffe selbst zur Behörde, kann er je nach Waffenart trotz aller öffentlichen Aufrufe zur Waffenabgabe eine Straftat nach dem Waffengesetz begehen, da er nicht zum Führen der Waffe berechtigt ist. Gegen ihn muss die Behörde dann, wie im Falle des Mannes aus Goslar, ein Verfahren einleiten. Deshalb: Wenn Sie eine Waffe abgeben wollen, setzten Sie sich auf jeden Fall vorher mit dem zuständigen Amt oder der Polizei in Verbindung - ein Sachverständiger wird die Waffe bei Ihnen zu Hause begutachten und ggfs. mitnehmen. (ah)


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