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Warnt vor „Abzockern“: Kriminalhauptkommissar Burkhard Hansmann, Leiter des Kommissariats Kriminalitätsvorbeugung/ Opferschutz bei der Kreispolizeibehörde Paderborn
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POL-PB: Medien-Tipp zum Safer-Internet-Day - Gewinner und Verlierer - "Abzocke" im Internet

Paderborn (ots) - (mb) Surfen im Internet ist für viele Menschen eine beliebte Freizeitbeschäftigung. Auch ohne ein bestimmtes Ziel zu verfolgen, wie die Recherche nach einer bestimmten Information oder einem preiswerten Einkauf in einem Online-Shop, bietet das Netz vielfältige Unterhaltung. Manche verlockend erscheinende Internetseiten sind allerdings ausschließlich auf "Abzocke" programmiert. Lukrative Gewinnspiele, kostenlose Abonnements, gebührenfreie SMS, geschenkte Warenproben, freie Rezepte, Hausaufgabenlösungen oder Freeware-Downloads können plötzlich und unerwartet teuer werden. Die Aufzählung ist sicherlich nicht abschließend. Angebliche Gratisdienste entpuppen sich häufig als kostenpflichtige Abos. Wie man sich vor "Abzocke" schützen kann, erklärt Kriminalhauptkommissar Burkhard Hansmann, Leiter des Kommissariat Kriminalitätsvorbeugung/ Opferschutz der Paderborner Polizei: "Achten Sie bevor Sie sich bei einem Angebot registrieren darauf, ob die Nutzung tatsächlich kostenlos ist. Lesen Sie die Geschäftsbedingungen genauestens und achten Sie auf alle Details. Bereits bei der Registrierung sollten Sie vorsichtshalber Bildschirmausdrucke fertigen." Mindestvertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen deuten auf eine vertragliche Bindung und mögliche Kosten hin. Die Kosten, so der Gesetzgeber, dürfen nicht versteckt auf der Internetseite eingestellt sein. Auch der Hinweis auf das Widerrufsrecht darf nicht fehlen. Allerdings interessiert das die "Abzocker" herzlich wenig. Hansmann: "Prüfen Sie im Impressum, das jeder Internetauftritt beinhalten muss, ob Identität und Anschrift aufgeführt sind. Ist lediglich ein Postfach angegeben oder ist der Sitz des Anbieters im Ausland, lassen sich Verbraucherrechte oft schwer durchsetzen. Davon lässt man am besten die Finger."

Wer nach der Nutzung eines vermeintlichen Gratis-Angebotes eine Rechnung erhält, sollte den Anbieter schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein) auffordern, den Vertragsabschluss nachzuweisen. Die beim Besuch der Internetseite vergebene und gespeicherte IP-Adresse ist als Nachweis nicht ausreichend. Bei einem Vertragsabschluss durch Minderjährige sollten Erziehungsberechtigte dem Anbieter mitteilen, dass sie diesem Vertrag nicht zustimmen und vorsorglich den Widerruf und die Anfechtung wegen Irrtums erklären. "Lassen Sie sich nicht durch Mahnungen unter Druck setzen. Erst wenn sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, besteht Handlungsbedarf", erklärt Burkhard Hansmann. Unterstützung erhalten betroffene Internetnutzer bei den örtlichen Verbraucherverbänden.

Weitere Informationen über eine sichere Internetnutzung bieten am 09. Februar, zwischen 14.00 Uhr und 17.00 Uhr, die Mitarbeiter der Computerbibliothek, der Volksbank Paderborn und des Kommissariats Kriminalitätsvorbeugung/Opferschutz der Kreispolizeibehörde Paderborn in den Räumen der Computerbibliothek, Paderborn, Rosenstr. 13-15.

Morgen im Medien-Tipp: "Einkaufsbummel ohne Drängelei mit Online-Shopping" Michael Krämer, der Leiter der Paderborner ComBi informiert.

Foto: Warnt vor "Abzockern": Kriminalhauptkommissar Burkhard Hansmann, Leiter des Kommissariats Kriminalitätsvorbeugung/ Opferschutz bei der Kreispolizeibehörde Paderborn

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33102 Paderborn

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Ulrich Krawinkel (uk) 05251/306-1131
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