POL-WAF: Ahlen. Verkehrsunfallflucht konnte aufgeklärt werden

Warendorf (ots) - Nachtrag zu den Pressemeldungen vom 19.01.2012, 08.34 Uhr und 15.14 Uhr:

Die Ahlener Polizei konnte jetzt nach intensiven Ermittlungen eine Verkehrsunfallflucht aufklären. Vor zwei Wochen waren bei einem Verkehrsunfall auf der B 58 bei Ahlen zwei Menschen verletzt worden, einer von ihnen schwer. Es wurde ein Ermittlungsverfahren gegen einen 51-Jährigen Ahlener eingeleitet.

Am Mittwoch, 18.01.2012, 17.35 Uhr, gingen zwei 73 und 75 Jahre alte Männer am nördlichen Rand der B 58 in Richtung der Einmündung Kruppstraße. Ein zunächst unbekannter Fahrer eines Motorroller fuhr ebenfalls dort in die gleiche Richtung. Er prallte mit den Fußgängern zusammen, die beide verletzt wurden. Der Fahrer des Motorroller fuhr weiter, ohne sich um den Unfall zu kümmern. Ein Zeuge versuchte noch vergeblich, ihn zu finden.

Auf die Spur des Verdächtigen kamen die Ermittler durch Teile des Motorrollers, die an der Unfallstelle sichergestellt worden waren. Die Polizisten suchten mehrere Werkstätten auf und erhielten letztlich den Hinweis auf eine bestimmte Marke. Eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt ergab Hinweise auf etwa 2.000 Fahrzeuge dieser Marke, die im Bereich Ahlen und Beckum registriert sind. Im Laufe der Ermittlungen konnte der Kreis der möglichen Fahrzeuge weiter reduziert werden. So konnte letztlich der Typ des Rollers identifiziert werden. Die Beamten überprüften knapp 20 Fahrzeuge dieses Typs jeweils bei den Haltern und wurden fündig. An einem Roller wurde ein beschädigtes Kunststoffteil gefunden, das genau zu dem aufgefunden Teil paßte. Der 51-Jährige Halter des Roller wurde mit dem Geschehen konfrontiert. Er machte gegenüber den Beamten jedoch keine Angaben. Der Motorroller wurde sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft Münster gab zur Überprüfung, ob die Teile tatsächlich zueinander passen, ein Beweissicherungsgutachten in Auftrag. Gegen den 51-Jährigen Halter des Rollers wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht eingeleitet. Außerdem wird gegen ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Der Mann war zuletzt im Oktober 2011 mit dem Roller aufgefallen. Damals wie jetzt war das Fahrzeug nicht auf die zugelassenen 25 km/h gedrosselt, bereits im Oktober wurde eine Anzeige vorgelegt.

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