POL-GE: Richter ordnet U-Haft gegen Ladendiebe an.

Gelsenkirchen (ots) - Am Montag gegen 13:15 Uhr erhielt die Polizei einen Anruf von einer Angestellten aus einem Drogeriemarkt auf dem Blackmannshof in Gelsenkirchen-Bismarck. Sie gab an, Täter erkannt zu haben, die im Januar bereits in der Filiale des Marktes zwei Diebstähle begangen hatten. Sie wurden dabei von den Überwachungskameras aufgezeichnet. Bei Eintreffen der Beamten im Markt waren die Täter bereits geflüchtet. Sie wurden jedoch im Rahmen einer Fahndung unweit des Tatortes in einem Pkw angetroffen. Es handelte sich dabei um einen 29-jährigen Bochumer, eine 17-jährige Dorstenerin und einen 36-jährigen Münchener. Im Fahrzeug befanden sich in einer Sporttasche und in zwei Plastiktüten insgesamt 103 original verpackte Hygiene- und Kosmetikartikel. Die Beamten nahmen die Personen fest, stellten das Diebesgut sicher und brachten die mutmaßlichen Täter ins Gewahrsam. Bei weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass zwei der Täter heute bereits eine Filiale des Drogeriemarktes in Gelsenkirchen-Erle heimgesucht hatten. Nach weiteren Ermittlungen und durchgeführten Vernehmungen am heutigen Tag waren die drei Personen zum Teil geständig. Bei drei Diebstählen hatten sie Waren im Wert von ca. 2.500,- Euro erbeutet. Die StA Essen stellte beim zuständigen Haftrichter des Amtsgerichtes Gelsenkirchen-Buer gegen die beiden männlichen Täter Anträge auf Erlass eines Haftbefehls. Der Richter entsprach diesen und ließ sie der JVA zuführen. Die 17-Jährige wurde nach ihrer Vernehmung entlassen. (G. Hesse)

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