POL-KR: Tötungsdelikt in Kleve am 09.01.2012

Krefeld / Kleve (ots) - Am Montag, den 09.01.2012, um 04:41 Uhr, meldete sich ein 76jähriger Mann aus Kleve bei der Rettungsleitstelle. Er teilte mit, dass er seine Ehefrau "umgebracht" habe. Der Mann öffnete den Rettungskräften in Unterwäsche bekleidet die Haustüre des Einfamilienhauses. Im Schlafzimmer wurde die 81jährige Ehefrau tot aufgefunden. Sie lag auf dem Bett und wies eine Messerstichverletzung im Bereich der linken Brust auf. Ein großes Küchenmesser lag neben dem Doppelbett. Offensichtlich hatte der Mann sich selbst auch, allerdings nur oberflächliche Stichverletzungen im Bereich der Brust beigebracht. Er wurde dem Krankenhaus zugeführt. Die hinzugezogene Mordkommission aus Krefeld nahm die Ermittlungen auf.

Die Untersuchungen am Tatort belegen, dass der Fundort der Toten auch der Tatort ist, an einem Finger wurde eine Verletzung festgestellt, die möglicherweise als Abwehrverletzung zu werten ist. Ein Kampf hatte offensichtlich aber nicht stattgefunden. Weitere Erkenntnisse sind bei der Obduktion am 10.01.2012 zu erwarten.

Die Eheleute waren seit mehr als 50 Jahre verheiratet und wohnten seit vielen Jahren in einem großen Einfamilienhaus gehobener Ausstattung in Kleve. Täglich wurden sie von einem Pflegedienst betreut. Die vermögenden Eheleute hatten keine Kinder. Bei der 81jährigen war in letzter Zeit ein fortschreitende Demenz festgestellt worden, die eine ambulante Pflege erforderlich machte. Seit dem 24.12.2011 war sie in eine stationäre Pflege eingewiesen worden, ab dem 30.12.2011 war zunächst für 6 Monate, mit Beschluss des Amtsgerichtes, eine Betreuung eingerichtet worden. Am 08.01.2012 hatte ihr Mann sie aus der Pflegeeinrichtung abgeholt. Wie Gerd Hoppmann, Leiter der Mordkommission mitteilte, dauern die Ermittlungen zu den Hintergründen noch an. Die persönlichen Lebensumstände des Ehepaares hatten sich in letzter Zeit so verschlechtert, dass der 76jährige sich entschloss zunächst seine Frau und dann sich zu töten. Dies teilte er spontan den Einsatzkräften und später auch den Beamten der Mordkommission mit. Bei dem 76jährigen, der nach Versorgung seiner oberflächlichen Verletzungen aus dem Krankenhaus entlassen wurde, besteht weiterhin Suizidgefahr. Auf Antrag des zuständigen Staatsanwaltes Martin Körber, Staatsanwaltschaft Kleve, wurde er dem Haftrichter vorgeführt. Es wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen, er wurde einer Justizvollzugsanstalt zugeführt. (26 / DG)

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