POL-DO: Oberverwaltungsgericht bestätigt Versammlungsverbot

Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 1083

Polizeipräsident Hans Schulze begrüßt die heutige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, das verhängte Verbot für eine von Rechtsextremisten angemeldete Demonstration unter dem Motto "Gegen imperialistische Kriegstreiberei und Aggressionskriege. Für freie Völker in einer freien Welt", am 5. September 2009 zu bestätigen.

"Ich fühle mich erneut in meiner Auffassung bestätigt, denn nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist auch das Oberverwaltungsgericht in den entscheidenden Punkten der Argumentation des Polizeipräsidiums Dortmund gefolgt ", erklärt Schulze.

"Die Begründung des Gerichts zeigt, dass wir mit unserer Verbotsverfügung von Anfang an richtig lagen", sagt der Polizeipräsident.

Allerdings weist der Behördenleiter darauf hin, dass die heutige Entscheidung noch keine endgültige Rechtssicherheit bedeutet.

Dem Anmelder steht die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde offen.

Im Vorfeld dieser Gerichtsentscheidung haben die Rechtsextremisten am 31.08.2009 für Freitag, den 04.09.2009 eine Demonstration in der nördlichen Innenstadt mit dem Thema " Gegen Demonstrationsverbote" angemeldet. Diese Anmeldung wird als Ersatzveranstaltung gewertet und deshalb verboten.

Das Polizeipräsidium Dortmund wird in jedem Fall mit der Vorbereitung des Großeinsatzes fortfahren.

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