Mörfelden-Walldorf: (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Südhessen, des Hessischen Landeskriminalamtes und der Staatsanwaltschaft Darmstadt
Die Kripo in Rüsselsheim und die Staatsanwaltschaft Darmstadt haben mit der Unterstützung des kriminalwissenschaftlichen und -technischen Instituts beim Hessischen Landeskriminalamt einen Mord aus dem Jahr 1972 geklärt.
Demnach soll am 5. März 1972 ein damals 32 Jahre alter Mann aus Thüringen den 35-jährigen Horst Günter Trapp in der Gemarkung Schlichterwald getötet haben. Spaziergänger hatten die Leiche des seinerzeit in Walldorf lebenden Mannes einen Tag später entdeckt. Der Leichnam wies Kopfverletzungen sowie Schnittwunden am Hals auf. Nach der Spurenlage am Tatort konnten die Ermittler schließen, dass der Täter seine Kleidung teilweise mit der des Opfers getauscht hatte. Die Polizei stellte nicht nur die zurückgelassene Bekleidung des Täters, sondern auch ein Messer als mutmaßliche Tatwaffe sicher.
Nach der Veröffentlichung des Falles in den Medien im Jahre 1972 konnte die Kriminalpolizei zahlreiche Hinweise von Zeugen erlangen, wonach das spätere Opfer gemeinsam mit einem vermutlichen Kumpan beim gemeinsamen Zechen in der Nähe des Tatortes gesehen worden sei. Trotz aufwändiger und intensiver Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft konnte die Tat und ihre Hintergründe bislang nicht geklärt werden.
Da heute modernste kriminalwissenschaftliche und -technische Untersuchungsverfahren in der DNA-Analyse aussagekräftige Ergebnisse erwarten lassen, hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Akte im Mordfall Trapp erneut aufgeschlagen. Minutiös ging ein Ermittler des Kommissariats 10 bei der Rüsselsheimer Kripo die zahlreichen Ordner durch und veranlasste unter anderem die Untersuchung der damals am Tatort zurückgelassenen Kleidung des Täters. Unter der Federführung des Fachgruppenleiters beim HLKA für Biologie/ DNA-Analyse und Textilkunde, Herrn Dr. Harald Schneider, konnte ein eindeutiges DNA-Profil des Täters erlangt werden. Der mutmaßliche Täter war in den weiteren Jahren mehrfach straffällig und unter anderem wegen mehrfacher Betrügereien dann später erkennungsdienstlich behandelt worden. Die dadurch einliegenden Daten führten bei einem Abgleich mit dem jetzt erlangten DNA-Profil zum Erfolg der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Somit konnte einer der ältesten Mordfälle mittels eines DNA-Abgleichs geklärt werden
Der mutmaßliche Täter ist im Alter von 72 Jahren verstorben. Die Hintergründe liegen weiter im Dunkeln und die Tat bleibt ungesühnt.
ots Originaltext: Polizeipräsidium Südhessen Digitale Pressemappe: http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=4969
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