POL-MR: Selbstgebaute Kartoffelkanone mit 300 Metern Reichweite
Marburg-Biedenkopf (ots) - Selbstgebaute Kartoffelkanone mit 300 Metern Reichweite
Kirchhain-Niederwald : Dem Bau einer sogenannten Kartoffelkanone nach einer aus dem Internet "gezogenen" Anleitung folgte eine Strafanzeige wegen unerlaubten Besitzes und Führens von Schusswaffen nach dem Waffengesetz . Den drei jungen Bastlern im Alter von 19 bzw. 20 Jahren fehlte offenbar das Bewusstsein sowohl über die Gefährlichkeit dieser Waffe an sich als auch über die rechtlichen Folgen.
Die drei Männer aus Kirchhain befanden sich am Sonntag, dem 23. Mai, gegen 21.30 Uhr, mit weiteren wie sich herausstellte Schaulustigen in der Nähe des Baggersees in Niederwald. Just als sich ein Streifenwagen näherte, ergriffen alle blitzartig die Flucht mit ihren Autos. Sie konnten jedoch schnell gestoppt werden und erklärten nach eindringlichem Appell ihr Verhalten. Sie befanden sich gerade beim Ausprobieren ihrer nach Bauanleitung aus dem Internet selbst gebastelten sogenannten Kartoffelkanone, als sich die Streife näherte. Zusammen mit den Tüftlern, die sich als gleichberechtigte Verantwortliche zu erkennen gaben, bargen die Beamten die in den Graben geworfene Kanone (siehe Bild). Sie staunten nicht schlecht über die gut drei Meter lange, sehr sauber und akribisch gebastelte Maschine, in der ein eigens von einem Gasherd stammender Piezozünder Verwendung finden sollte. Die Jungs hatten auch sonst alles dabei. Trageriemen, einen selbst gefertigten "Stopfer", um die ausgestanzten Kartoffelscheiben in das Rohr zu drücken, mehrere Spraydosen als Treibmittel und natürlich entsprechend große Kartoffeln. Nicht ohne - was die Bastelleistung betrifft auch berechtigten Stolz, gaben die jungen Männer an, eine Kartoffelscheibenflugweite von etwa 300 Metern mit ihrem Eigenprodukt erzielt zu haben. Der Stolz wich aber nach deutlichem Aufzeigen möglicher Folgen eines, wenn auch unbeabsichtigten Treffers, schnell einer gewissen Nachdenklichkeit. Von dieser Seite aus hatten die Baumeister ihr Werk offenbar noch nicht betrachtet.
Die Kartoffelkanone besteht aus handelsüblichen Abflussrohren mit entsprechendem Zubehör in Form von Abzweigen, Doppelmuffen und Reduzierstücken. Die frei werdende Energie beim Betätigen dieser Eigenbauten durch Entzünden eines Gasgemisches liegt sehr hoch. Bei der so genannten Kartoffelkanone handelt es sich um eine Schusswaffe nach dem Waffenrecht. Das Besitzen und Führen ohne den notwendigen Waffenschein stellt eine Straftat nach dem Waffengesetz dar, die mit Geldstrafe oder auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
Martin Ahlich
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen
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