POL-MR: Beim Gewinnspiel gewonnen?! "Herr Meier" ergaunert mehrere hundert Euro

Marburg-Biedenkopf (ots) -

Beim Gewinnspiel gewonnen?!
Betrüger ergaunert mehrere hundert Euro

Gladenbach / Landkreis
Kaum hat der gemeine Betrug mit den Schockanrufen, eine perfide 
Variante des Enkeltricks, die Runde gemacht und es laufen allerorten 
entsprechende Warnmeldungen und Hinweise, da schwenken die Betrüger 
um und versuchen es mal wieder mit der Gewinnspielmasche.
Hierbei erhält das Opfer telefonisch die Nachricht über die 
erfolgreiche Teilnahme an einem Gewinnspiel. Der Anrufer erzählt und 
erzählt und weist letztlich auf irgendwelche notwendigen Kosten oder 
Gebühren hin, die problemlos und ohne weitere Zeitverzögerung am 
besten mittels sogenannter U-Cash-Codes zu bezahlen seien. Das 
potentielle Opfer erhält Hinweise über die nächstgelegene Möglichkeit
zum Erwerb dieser Zahlungsmittel (meist nahegelegene Tankstellen) und
die Telefonnummer, an die die Codes schließlich zu übermitteln sind. 
Das Opfer kauft die Vouchers, gibt die Codes weiter, ist damit sein 
Geld los und wartet bis zum Sankt Nimmerleinstag auf den angeblichen 
Gewinn.
So ungefähr erging es auch einer Dame aus einem Gladenbacher Ortsteil
am Ende der letzten Woche. Sie hatte tatsächlich vor Wochen an einem 
Gewinnspiel teilgenommen und schenkte dem Anrufer, der ihr einen 
Bargeldbeginn von 48.000 Euro in Aussicht stellte, Glauben. Herr 
Meier, so nannte sich der Anrufer, bräuchte jedoch Bargeld zu 
Abdeckung der Kosten für den Werttransport. Dann folgte die Masche 
mit den U-Cash-Codes. Herr Meier war besonders dreist und erklärte 
bei der Übermittlung der Codes, dass es bei der Gewinnsumme einen 
Zahlendreher gegeben habe. Die Dame habe nicht etwa 48, sondern 
84.000 Euro zu erwarten. Daher seien die notwendigen Gebühren leider 
auch höher...........
Darauf ging die Dame nicht mehr ein und informierte die Polizei.
Der aktuelle Fall zeigt deutlich: Vorsicht nicht nur bei 
schriftlichen, sondern erst recht bei telefonischen 
Gewinnbenachrichtigungen. 
"Wer nicht an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, kann auch nicht 
gewinnen. Seriöse Veranstalter fordern für einen Gewinn keine wie 
auch immer gearteten Gebühren!". 
Nähere Informationen zum Betrug im Zusammenhang mit Gewinnversprechen
erfahren Sie im Internet unter www.polizei-beratung.de oder 
www.polizei.hessen.de  oder bei Ihren Kriminalpolizeilichen 
Beratungsstellen.


Martin Ahlich 
ots Originaltext: Polizeipräsidium Mittelhessen

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